Flächendeckende Arzneimittelversorgung absichern / Daseinsvorsorge und Wettbewerb sind kein Widerspruch
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Daseinsvorsorge schwimmen viele Apotheken und deren
Standesorganisationen gegen den Strom. Wohin man schaut, lösen sich
die Grenzen der Branchen auf: Buchhändler betreiben Cafés und der
Getränkehandel nimmt Lotto-Scheine an. Es ist der Wettbewerb, der
Unternehmen erfinderisch und besser macht als den Durchschnitt. Wer
im Wettbewerb steht, mag ihn manchmal verfluchen. Aber ohne ihn wäre
die Welt ärmer und langweiliger. Kunden hätten das Nachsehen.
Strukturen im Gesundheitswesen ändern sich - Apotheker müssen
mitziehen
Bisher erhalten die Apotheker feste Margen pro Packung eines
verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Doch ändern sich die
Strukturen: Ärzte verlassen das Land und damit fällt der Umsatzgarant
für die Apotheker weg. Wo niemand mehr Rezepte ausstellt, kommen auch
keine Patienten, die sie einlösen wollen. Es wird deutlich: Derzeit
ist die Lage der einzige Faktor für den Wettbewerb unter Apotheken:
Darum gibt es rund um ein Ärztehaus oftmals mehrere Apotheken. Feste
Margen und die sich entwickelnde Landflucht fördern nicht die
flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln. Eine fortgesetzte
Ballung rund um die Verschreiber ist zu befürchten.
"Feste Margen für die verschreibungspflichtigen Medikamente
sollten nach oben und unten begrenzt werden, sodass der Apotheker
einen Spielraum bekommt und selbst entscheiden kann, was am besten zu
seinem Standort passt", sagt BVDVA-Geschäftsführer Udo Sonnenberg.
Der wirtschaftliche Wettbewerb führt in der Regel zu einem besseren
Angebot für den Verbraucher.
Wettbewerb unter Apotheken - gut für Patienten
Die Situation ist gerade sehr günstig, um mehr Wettbewerb unter
Apotheken einzuführen und damit die Versorgung abzusichern. Derzeit
bekommen alle Apotheken von den deutschen Krankenkassen die gleiche
Vergütung für verschreibungspflichtige Arzneien. Auch Apotheken aus
dem EU-Ausland bekommen das gleiche Geld - doch dürfen sie Rabatte
geben. Die kleinere Marge gleichen sie durch Volumen aus. Patienten
in Deutschland bekommen das gleiche Produkt über den EU-Versand
günstiger - eine klare Diskriminierung auch der deutschen
Versandapotheken, die keine Rabatte geben dürfen. "Wir schlagen für
Deutschland eine Höchstpreisverordnung für mehr Wettbewerb und einen
Strukturfonds für die Daseinsvorsorge vor", sagt Sonnenberg kurz und
knapp.
Allen Beteiligten ist klar: Ein absolut freier Wettbewerb im
Gesundheitswesen und bei der Arzneimittelversorgung ist nicht im
Interesse der Patienten und darum auch kein Allheilmittel. Um
Schieflagen zu vermeiden, wird über einen Strukturfonds Geld von den
umsatzstarken zu den umsatzschwachen Apotheken geleitet, so der
Vorschlag des BVDVA. "Wir können den Strukturfonds zu Anfang auf den
bestehenden Nacht- und Notdienstfonds aufsetzen", schlägt
BVDVA-Geschäftsführer Sonnenberg vor.
Derzeit zahlt der Kostenträger 16 Cent pro Arzneipackung in den
Fonds, sodass eine Apotheke für einen 10stündigen Volldienst ca. 280
Euro erhält. Der BVDVA schlägt vor, das alle Apotheken zusätzlich 16
Cent pro Packung aus der eigenen Marge in den Fonds einzahlen. Ein
Voll-dienst kann dann mit ca. 560 Euro vergütet werden. Ein leitender
Oberarzt im kommunalen Krankenhaus bekommt ca. 45EUR/Stunde. Da eine
Apotheke auf dem Land mehr Volldienste leistet als die fünf Apotheken
rund ums Ärztehaus oder eine Versandapotheke, werden die
Landapotheken durch den Fonds überproportional gestützt. In Folge
kann die Maßnahme zu einer regulären Strukturförderung ausgebaut
werden, die demographische und medizinische Gegebenheiten
berücksichtigt.
Faire Rahmenbedingungen und eine Perspektive für alle
Durch die Höchstpreisverordnung und den Strukturfonds können
Apotheken in der Fläche besser bestehen und ein Solidarprinzip kommt
zum Einsatz: Umsatzstärkere Apotheken unterstützen schwächere
Apotheken. Außerdem profitieren die Patienten durch bedarfsgerechtere
Angebote in der Apotheke ihres Vertrauens. Sie dürfen sich
gleichzeitig sicher sein, dass sich ihr Apotheker ausschließlich auf
ihre Gesundheit konzentriert.
Über den BVDVA Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken
(BVDVA) ist seit 2004 Interessenvertreter und Dienstleister der
zugelassenen deutschen Versandapotheken und schützt deren
beruflichen, wirtschaftlichen und politischen Interes-sen. Der BVDVA
arbeitet auf Landes- und Bundesebene und engagiert sich für die
Sicherstellung einer hohen Qualität der pharmazeutischen Versorgung
im Arzneimittelversandhandel, wobei die bestmögliche pharmazeutische
Beratung und Betreuung der Patienten im Fokus steht.
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Datum: 25.07.2017 - 12:55 Uhr
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