Vorwegabzug bei gemischter Nutzung
ID: 1515476
Bei gemischt genutzten Gebäuden muss bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung der sog. Vorwegabzug als Besonderheit beachtet werden.
Allerdings trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine solche Mehrbelastung vorliegt und der Vorwegabzug notwendig ist. Der Mieter muss daher im Rahmen der Belegeinsicht die einzelnen Kostenarten prüfen. Er kann Auskünfte des Vermieters verlangen und z.B. um Bestätigung der Versicherung bitten, dass die Wohngebäudeversicherung nicht deswegen besonders teuer ist, weil sich im Erdgeschoss großflächige Schaufenster befinden, die eher beschädigt werden können als die Fenster einer Wohnung.
Ein Vorwegabzug kann auch erforderlich werden in Bezug auf die Grundsteuer. Denn diese wird u.a. nach dem sog. Ertragswert berechnet. Es ist also auch relevant, wie hoch die erzielbaren Mieteinnahmen sind. Sind diese bei den gewerblichen genutzten Einheiten höher als bei den Wohnungen, ist die Grundsteuer vorab aufzuteilen. Gewerbliche Mieteinheiten mit hohem Strom- oder Wasserverbrauch wie z.B. eine chemische Reinigung sollten idealerweise eigene Strom - oder Wasserzähler haben, anderenfalls ist der typische Verbrauch im Wege des Vorwebabzugs zu schätzen.
Wurde ein Vorwegabzug getätigt, ist dies im Rahmen der Nebnenkostenabrechnung auszuweisen. Es müssen also die insgesamt für das Gebäude angefallenen Kosten mitgeteilt werden, danach muss eine Aufteilung zwischen den Wohnungen und dem gewerblichen Mieter vorgenommen werden. Der auf die Wohnung entfallende Teil kann sodann auf die Mieter umgelegt werden. Ist der Vorwegabzug vorgenommen worden, aber nicht in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen, ist diese formell unwirksam, und etwaiger Nachzahlungssaldo ist nicht fällig. (BGH vom 13.10.2010, VIII ZR 46/10). Wurde der Vorwegabzug zu Unrecht unterlassen, betrifft dies nur die materielle Richtigkeit der Rechnung.
Haben Sie Fragen zum Thema Nebenkostenabrechnung sowie Vorwegabzug bei gemischter Nutzung des Gebäudes? Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei!
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
vorwegabzug
nebenkostenabrechnung
mieter
vermieter
betriebskostenabrechnung
gewerblicher-mieter
wohnungen
wohnungsmieter
nebenkosten
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal
Datum: 28.07.2017 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1515476
Anzahl Zeichen: 2471
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Elke Scheibeler
Stadt:
Wuppertal
Telefon: 0202 76988091
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 551 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorwegabzug bei gemischter Nutzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kanzlei Scheibeler (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).