Steuerbescheid unbedingt prüfen!

Steuerbescheid unbedingt prüfen!

ID: 1518440
(ots) - Die Einkommenssteuererklärung wurde abgeben,
mehrere Wochen Wartezeit sind verstrichen und endlich liegt der
Steuerbescheid im Briefkasten. Eine oft ungeliebte Aufgabe ist die
genaue Überprüfung des Steuerbescheids. Oft schweift der Blick nur
auf die Zeile mit der Steuerrückerstattung beziehungsweise
Steuernachzahlung. Im Anschluss wird das Schreiben sogleich abgelegt.
Jedoch selbst in Zeiten von ELSTER kann ein Steuerbescheid vom
Finanzamt fehlerhaft sein. Ein rechtzeitiger Einspruch hilft, kein
Geld zu verschenken.

Die Festsetzungstabelle im Steuerbescheid ist ein böhmisches Dorf?
Die Auseinandersetzung damit zeitintensiv? Jetzt ist der richtige
Zeitpunkt, den Bescheid von einem Profi, wie zum Beispiel einem
Lohnsteuerhilfeverein, prüfen zu lassen. Ein Steuerexperte mit
Erfahrung übernimmt die für manchen lästige Aufgabe nicht nur gerne,
sondern weiß worauf es ankommt. Er hat den fachmännischen Blick und
findet Fehler schnell. So kann man unter Umständen mehr von der
Steuer zurückholen. Die Prüfung sollte nicht lange aufgeschoben
werden, denn der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der
Zustellung des Bescheids eingelegt werden.

Laufend gibt es Urteile von Finanzgerichten und immer wieder neue
Ausnahmeregelungen. Ein Laie kann daher kaum wissen, wie gerade der
rechtsgültige Stand ist. Recherchen im Internet können beispielsweise
auf veraltete Urteile verweisen, die inzwischen überholt sind. Wer
sich nicht täglich mit der Materie befasst verliert leicht den
Überblick. Auch werden Urteile vom Finanzamt nicht sofort umgesetzt.
"Hier heißt es, die Möglichkeiten zu kennen und Einspruch einzulegen"
so Mark Weidinger, Vorstandsmitglied der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nur so kann man später von der Korrektur des Steuerbescheids
profitieren. Übrigens wurden im Jahr 2015 dreieinhalb Millionen


Einsprüche gegen Steuerbescheide bei Finanzämtern erhoben. Und die
Erfolgsquote ist hoch. Für mehr als zwei Drittel hat sich der
Einspruch gelohnt!

http://bit.ly/2vf0WHE



Kontakt für Rückfragen:

Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell

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Datum: 08.08.2017 - 12:03 Uhr
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Kategorie:

Finanzwesen



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