Rechtssichere und datenschutzkonforme IT-Security-Lösungen sind gefragt
IT-Sicherheit am Arbeitsplatz im Einklang mit Arbeitnehmer-Rechten herstellen
Kiel - Am 27.07.2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein zu weitreichendes Keylogging einen zu starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers darstellt. Nach § 32 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist dies unzulässig, "wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht."
Gewonnene Erkenntnisse aus dem zugrunde liegenden Fall, bei dem der Angestellte zwar über eine Überwachung informiert war, letztendlich jedoch jeder seiner Tastenschläge aufgezeichnet wurde und zudem eine Spähsoftware den Bildschirm überwachte, waren somit nicht rechtstauglich verwertbar. Dies hätte sich anders dargestellt, wären nur tatsächliche kritische Tätigkeiten an Unternehmensdaten aufgezeichnet worden.
Angesichts des aktuellen Urteils sind die Unsicherheiten groß, inwieweit eine datensichere Grundlage in Unternehmen geschaffen werden kann, ohne im Fall des Falles Mitarbeiterrechte zu verletzen. Denn insbesondere im Hinblick auf die in 2018 in Kraft tretende Novellierung des BDSG sind Unternehmen verpflichtet, bei eventuellen Datenlecks den Nachweis für eine ständige umfangreiche Prävention sowie Schadensbegrenzung zu führen und dazu Aktivitäten der Benutzer zu überwachen.
Intelligente IT-Sicherheitslösungen sind in der Lage, diese zunächst widersprüchlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
WAS MUSS EINE RECHTSSICHERE IT-SECURITY-LÖSUNG KÖNNEN?
=> Es muss ausgeschlossen sein, dass Screenshots oder Metadateninformationen von personenbezogenen Daten, beispielsweise privaten E-Mails oder privatem Zahlungsverkehr mit Bezug zum User, gespeichert werden.
=> Die protokollierten Benutzeraktivitäten werden nur im Verdachtsfall, entsprechend des Datenschutzgesetzes und unter Einbeziehung des Betriebsrats benutzerbezogen ausgewertet. Dazu ist vorab eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu treffen.
=> Transparenz ist wichtig: Es ist für den User jederzeit möglich zu erfahren, was gespeichert wurde (vgl. § 34 BDSG) und wer Zugang zu seinen protokollierten Aktivitäten hat.
=> Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes müssen eingebunden sein. Es sei auf §§ 1-11, sowie 32-35 des BDSG verwiesen. Im Besonderen seien § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, § 9 Technische und Organisatorische Maßnahmen und § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten erwähnt.
Wichtig ist, dass die eingesetzte Lösung dabei ressourcenschonend und datensparsam ist, um damit nicht nur eine weitere gesetzliche Forderung zu erfüllen, sondern auch die nötige Performance zu erreichen.
IT-Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Hexenwerk. Sie sollte sowohl rechtssicher als auch aussagekräftig, einfach integrierbar sowie skalierbar für die jeweilige Unternehmensgröße agieren.
FACTSHEET
Das ausführliche factsheet zum Thema und weitere Informationen erhalten Sie auf www.consist.de.
Die Consist Software Solutions GmbH ist Spezialist für IT-Security und setzt auf Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern in Echtzeit operieren, bevor Schäden entstehen.
---------------------
Weitere Informationen:
o Über Consist: www.consist.de
o Zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=19403Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
it
sicherheit-am-arbeitsplatz
it
security
l-sungen
datenschutz
eu
dsgvo
compliance
keylogging
sp-hsoftware
bundesarbeitsgerichtsurteil
arbeitnehmer
berwachung
rechtssicherheit-it
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Consist Software Solutions GmbH ist Spezialist für IT-Services und Software. Seine Kunden unterstützt der IT-Dienstleister im gesamten Software-Lifecycle, von Entwicklungsprojekten über die Wartung in der Betriebsphase, bis hin zu ergänzenden Big Data- und Security-Produkten. Mit mehr als 180 Mitarbeitern an den Standorten Kiel, Berlin und Frankfurt setzt Consist bundesweit qualitative Maßstäbe in den Bereichen Data Analytics, IT-Security und Managed Services. Gegründet 1994 am Stammsitz Kiel führt das Unternehmen seinen Wachstumskurs nachhaltig fort, der Consist zu einem der erfahrensten IT-Dienstleister macht, dank ausgewiesener Mainframe-Kompetenz und hochqualifizierter Spezialisten für innovative Technologien. Ausgezeichnet mit dem großen Preis des Mittelstandes erhielt Consist in 2016 erneut den Premier-Sonderpreis.
Consist Software Solutions GmbH
Petra Sauer-Wolfgramm
Falklandstr. 1-3
24159 Kiel
sauer-wolfgramm(at)consist.de
+49(0)431/ 39 93 525
http://www.consist.de
Datum: 09.08.2017 - 12:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1518861
Anzahl Zeichen: 4241
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Petra Sauer-Wolfgramm
Stadt:
Kiel
Telefon: +49(0)431/ 39 93 525
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 510 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtssichere und datenschutzkonforme IT-Security-Lösungen sind gefragt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Consist Software Solutions GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kiel, 4. Juni 2026 - Im Rahmen eines Fachgruppen-Meetups der Consist-Fachgruppe Data & Security hat die Consist Software Solutions GmbH in ihrer Kieler Firmenzentrale einen besonderen Gast begrüßt: Stuart Brown, erfahrener Splunk Consultant bei Atea Norge, reiste eigens aus Oslo a
Consist Software Solutions erreicht neuen Rekordumsatz ...
Das IT-Unternehmen Consist Software Solutions GmbH hat in 2025 seinen Umsatz auf ein Rekordniveau gesteigert. Für 2026 geht Consist weiterhin von einer positiven Entwicklung aus. Kiel - Der IT-Dienstleister Consist Software Solutions mit Sitz in Kiel und einem Standort in Frankfurt am Main hat i
Echte Cloud-Datensouveränität für Unternehmen ...
Warum der Cloud-Standort allein nicht entscheidend ist Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Die damaligen Abkommen Safe Harbor und Privacy Shield wurden vom Europäischen Gerichtshof für
Weitere Mitteilungen von Consist Software Solutions GmbH
Relaunch Alle-Anderen.de - Premium FileHoster Account ...
Die Webseite Alle-Anderen.de bietet einen kostenlosen Vergleichsservice für alle gängigen File-Hosting Services im deutschsprachigen Raum an. Zum August 2017 fand nun ein groß angelegter Relaunch der Webseite an, in dem Design und redaktionelle Inhalte komplett überarbeitet und auf den neusten S
Roadshow: "So funktioniert ERP für die IT" ...
München, 9. August 2017 - Im Rahmen einer mehrtägigen Roadshow Mitte September, erklären Berater der TAP.DE Solutions GmbH, wie sich auf Basis der Matrix42 Technologie Unternehmensabläufe transparent abbilden und noch effektiver gestalten lassen. Ab sofort können sich IT-, HR- und Prozess-Manag
MES-Profis haben das große Ganze immer im Blick ...
Die vierte Industrierevolution ist im vollen Gange, Unternehmen digitalisieren ihre Prozesse, werden in der Produktion effektiver und flexibler. Industrie 4.0 ist das Schlagwort unserer Zeit. Doch zur Smart Factory führen viele Wege, denn kein Unternehmen startet die Digitalisierung bei null. Selbs
DUALIS zeigt 3D-Simulation und Visualisierung auf dem Praxistag im Hause EMAG ...
Dresden, 9. August 2017 - Bei der Planung von Anlagen und Maschinen für verkettete Produktionsabläufe in der Industrie 4.0 setzt die EMAG GmbH & Co. KG auf Lösungen der DUALIS GmbH IT Solution ( www.dualis-it.de). Mit der 3D-Simulation von VISUAL COMPONENTS werden Fertigungsprozesse vereinfac




