TÜV Rheinland: Beim vorsorgenden Gesundheitsschutz in Gebäuden keine Abstriche machen / Umweltbund

TÜV Rheinland: Beim vorsorgenden Gesundheitsschutz in Gebäuden keine Abstriche machen / Umweltbundesamt kritisiert neues EuGH-Urteil zur Zulassung von Baustoffen / Keine nationale Kontrollen mehr

ID: 1519271
(ots) - Verschlechtern sich in den kommenden Jahren in
Deutschland die Anforderungen an den vorsorgenden Gesundheitsschutz
in Gebäuden? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt
für Unverständnis, denn es erlaubt der Bundesrepublik Deutschland
künftig nicht mehr, an Bauprodukte national höhere Anforderungen zum
Schutz der Gesundheit zu stellen. Diese Neuregelung hat aktuell das
Umweltbundesamt (UBA) "zu einer Warnung vor möglichen
Gesundheitsrisiken für Mensch und Umwelt bei der Nutzung von Gebäuden
durch nicht ausreichende europäische Standards veranlasst".

Nationale Kontrollen nicht mehr erlaubt

Bis Ende 2016 mussten sich zahlreiche Baustoffe bei ihrer
Zulassung den strengen nationalen Kontrollen des Deutschen Instituts
für Bautechnik (DIBt) stellen. Positiv getestete Produkte waren dabei
am "Ü"-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) zu erkennen. "Insbesondere an
flüchtige organische Verbindungen, die beispielsweise aus
Fußbodenklebern oder Fußbodenbelägen ausgasen können, stellte die
nationale Regelung einen sinnvollen Schutz für die Gesundheit der
Endverbraucher und Immobiliennutzer dar", erklärt Dr. Walter
Dormagen, Leiter Gefahrstoffe und Mikrobiologie bei TÜV Rheinland.

"Die Neuregelung basiert weitgehend auf der bekannten
CE-Kennzeichnung, die eine Konformitätserklärung durch den Hersteller
oder Importeur verlangt. Für das Umweltbundesamt geht diese Regelung
aber nicht weit genug, da sie gerade bei den leichtflüchtigen
Stoffen, wie zum Beispiel Lösemitteln, noch keine Hürden für
Baustoffe vorsieht. Da die Mühlen der europäischen Gesetzgebung
langsam mahlen, ist davon auszugehen, dass die sich aktuell auftuende
Schutzlücke fünf bis zehn Jahre Bestand hat." Und so führt das
EuGH-Urteil schon jetzt bei vielen Marktteilnehmern, von Herstellern
bis Handel, zu einer spürbaren Verunsicherung. "Und das in einer


Phase, wo Gesundheit in Immobilien einer der Megatrends der
Baubranche werden kann. Denn nicht nur in Schulen, öffentlichen
Bauten und Gewerbe-Immobilien bekommt das Thema Schadstoffe einen
höheren Stellenwert. Auch immer mehr Bauherren, Bauunternehmen und
die Fertighausbranche achten auf die Verwendung unbedenklicher und
geprüfter Baustoffe, um die Gefahr von Allergien und typischen
Erkrankungen auszuschließen. Für mehr Orientierung haben wir auch
eine der weltweit größten Baustoff-Datenbanken aufgebaut, in der
private und öffentliche Bauherren sowie Bauprofis getestete Baustoffe
und Baustoffsysteme finden können. Ein aktiver Beitrag zu gesünderen
Gebäuden.", erklärt Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel Haus
Instituts in Freiburg. TÜV Rheinland und das Sentinel Haus Institut
haben daher eine Kooperation gestartet, die das Ziel hat, das
gesündere Bauen und Modernisieren zu fördern und Unternehmen wie
Investoren und Behörden gleichermaßen Orientierung für Materialien,
Planungsaspekte und bauliche Prozesse zu bieten.

TÜV Rheinland rät zu unabhängig getesteten Baustoffen und Gebäuden

Über ein aktuelles Untersuchungsprogramm des TÜV Rheinland in 650
Einfamilienhäusern in Kooperation mit dem Sentinel Haus Institut
wurde kürzlich festgestellt, dass Eigenleistungen der Bauherren in
ihren Bauprojekten zu einem großen Prozentsatz zu hohen und
bedenklichen Schadstoffkonzentrationen führen. Letztlich lassen sich
schädliche Ausdünstungen in Wohn- und Arbeitsräumen nur verhindern,
wenn neben der richtigen Vorgehensweise durch Planer und Handwerker,
beim Bauen, Renovieren und Einrichten vor allem schadstoffarme
Materialien zum Einsatz kommen. Auch als "ökologisch" deklarierte
Produkte sind nicht zwangsläufig schadstoffarm. Orientierung für
schadstoffarmes Bauen bieten anerkannte Produkt-Kennzeichen wie der
Blaue Engel, das EU Ecolabel oder die TÜV Rheinland Prüfzeichen
"Schadstoffgeprüft", "Emissionsgeprüft" und "Allergiker geeignet".
Diese werden für Baustoffe, aber auch Heimtextilien, Spielzeuge und
sogar ganze Gebäude vergeben.



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Datum: 10.08.2017 - 11:00 Uhr
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