Neues W-LAN Gesetz – keine Angst mehr vor Abmahnungen
Die Koalition hat sich auf ein neues W-LAN Gesetz geeinigt. Der Gesetzgeber will damit den Betrieb offener WLAN-Netze in Deutschland fördern und für mehr Rechtssicherheit sorgen. Die Störerhaftung für Anbieter von freien WLAN-Hotspots ist abgeschafft und die Hotspot-Betreiber müssen sich zukünftig weniger Sorgen vor unberechtigten Abmahnungen machen.

(firmenpresse) - In vielen Ländern ist die Nutzung von frei zugänglichen WLAN-Hotspots Standard, wobei Deutschland in diesem Punkt als digitales Entwicklungsland gilt. Der neue Gesetzesentwurf soll nun die gewünschte Abhilfe schaffen und den Ausbau vorantreiben. Bisher hat die WLAN-Störerhaftung die Anbieter abgeschreckt. Die Störerhaftung ist ein weltweit einmaliges Rechtskonstrukt, um Missbrauch von Urheberrechtsverstößen zu unterbinden. Wer einen freien Internetzugang zur Verfügung stellt, konnte für Verstöße haftbar gemacht werden, die Dritte aus dem Netz begingen. Somit mussten Anbieter von WLAN-Hotspots bis vor kurzem immer mit kostenpflichtigen Unterlassungsforderungen und Abmahnungen rechnen. Für Anwaltskanzleien, welche sich darauf spezialisiert haben, war dies ein einträgliches Geschäftsmodell, ohne Rücksicht darauf, wer möglicherweise die Rechtsverletzung tatsächlich zu verantworten hat. WLAN-Anbieter können von der Urheberrechtsindustrie und deren Anwälten nicht mehr auf Schadensersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen werden und müssen demnach nicht mehr für gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zur Durchsetzung von Urheberrechten aufkommen. Die neue Regelung legt auch fest, dass Hotspotbetreiber nicht dazu verpflichtet werden dürfen, Ihr WLAN mit einem Kennwort zu schützen oder Nutzer zu registrieren und eine dauerhafte Absetzung eines Hotspots durch Behörden ist ebenfalls nicht gestattet.
Keine Störerhaftung, aber Netzsperren ohne richterlichen Vorbehalt
In der Regel haben Anwälte bei Urheberrechtsverletzungen sich meist auf die Störerhaftung gestützt. Damit Urheberrechtsinhaber weiterhin gegen mögliche Rechtsverstöße vorgehen können, wurde der Kompromiss beschlossen, dass die Möglichkeit einer Netzsperre besteht. Das bedeutet, dass der Hotspot-Betreiber zur Sperrung bestimmter Inhalte oder Seiten verpflichtet werden darf. Neu ist, dass die Kosten von Sperrandrohungen vom Rechteinhaber selbst getragen werden müssen und, wie im Gesetz verankert ist, dass dies als letztes Mittel eingesetzt werden darf. Das kein richterlicher Vorbehalt zur Durchsetzung nötig ist, lässt eine gewisse Rechtsunsicherheit entstehen. Es gilt das Prinzip des „Zurufs“ und ein richterlicher Vorbehalt wäre sicherlich sinnvoll gewesen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
KfT GmbH – Kanzlei für Telekommunikation Hamburg, 2014 gegründet, hat sich darauf spezialisiert individuelle Telekommunikationslösungen für kleine und Mittelständige Unternehmen zu finden und zu vermitteln. Besonders durch direkt ausgehandelte Konditionen bei den Anbietern und vor allem durch die unterstützende Serviceleistung der KfT hat sich das Unternehmen am Markt etabliert. Der Kunde bekommt einen persönlichen Betreuer gestellt und wird für die komplette Telekommunikation im Unternehmen zusätzlich von einem professionell BackOffice Team unterstützt. Dabei wird von der Erarbeitung einer professionellen Telekommunikationslösung bis hin zur Betreuung des Kundenunternehmens auf Flexibilität, Stabilität, sowie Wirtschaftlichkeit im Sinne des Kunden geachtet. Die KfT steht Ihren Kunden bundesweit beratend zur Seite, wodurch gerade überregionale Firmen stark profitieren. Bisher profitieren 18.000 Kunden von der Partnerschaft der KfT GmbH.
KfT GmbH
Kanzlei für Telekommunikation
Alyas Salam
Fleetplatz 1-7
21035 Hamburg
Fon: 040 – 180243590
Fax: 040 – 180243591
Mail: info(at)kft-system.de
Datum: 22.08.2017 - 13:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1522602
Anzahl Zeichen: 2635
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alyas Salam
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040 – 180243590
Kategorie:
Internet
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.08.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher 566 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues W-LAN Gesetz – keine Angst mehr vor Abmahnungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
KfT GmbH - Kanzlei für Telekommunikation (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
„Es ist die richtige Zeit für einen Wechsel, denn die Preise dürften in nächster Zeit nicht mehr sinken“, sagt Alyas Salam, Geschäftsführer der KfT GmbH, Kanzlei für Telekomunikation GmbH Hamburg. Er bekräftigt seine Aussage damit, dass in den letzten Jahren durch aggressive Preisstruktur
Welche Auswirkungen hat der Wegfall von EU-Roaming-Gebühren? ...
Seit vielen Jahren haben Mobilfunkanbieter für das Roaming in Europa stark abkassiert und entsprechend wurden die Roaming-Gebühren als viel zu hoch kritisiert. Im März 2007 wurde eine Verordnung aufgesetzt, welche im Juni 2007 durch die Zustimmung der EU-Kommission in Kraft trat. Im ersten Schrit
Warum gute Zusammenarbeit für stark expandierende Unternehmen mit Zeitarbeit wichtig ist? ...
Slogans wie "man muss die Schlechten probieren um die Guten zu finden" sind in Rekrutierungsabteilungen Gang und Gebe. Das deutsche Arbeitsrecht sorgt durch vielen Risiken für Unternehmen zusätzlich dafür, dass jede unbefristete Anstellung von Mitarbeitern durch die Geschäftsleitung ex
Weitere Mitteilungen von KfT GmbH - Kanzlei für Telekommunikation
WDR-Dokumentationüber die 70er: "1972 - als wir nach den Sternen griffen" ...
Ulrike Meyfarth springt Weltrekord bei den Olympischen Spielen, Juliane Werding stürmt die Charts mit einem Anti-Drogen-Song, ein Radioteleskop aus der Eifel macht Furore in der Weltraumforschung: 1972 sollte ein Jahr voller Höhenflüge und Überflieger werden - eine Reise zu neuen Horizonte
WDR sucht im "Duell der Schrebergärtner" die besten Hobby-Gärtner in NRW ab 25.08.2017, freitags 18.15 - 18.45 Uhr im WDR Fernsehen ...
In seinem neuen Format "Duell der Schrebergärtner" bittet Moderator Daniel Aßmann ab 25.08.2017 zum Duell der Hobby-Gärtner. Er bewertet, wo es schöner blüht, welche Gartenlaube gemütlicher ist und probiert das selbstangebaute Obst und Gemüse. Für die Sieger gibt es die "
ZDF-Serien "Das Pubertier" und "Zarah" vorab in ZDFmediathek (FOTO) ...
Die ZDF-Serien "Das Pubertier - Die Serie" und "Zarah - Wilde Jahre" sind schon ab Donnerstag, 24. August 2017, in der ZDFmediathek zu sehen. "Das Pubertier - Die Serie" startet dort mit den ersten drei Folgen. Im ZDF werden die beiden neuen Primetime-Serien a
Gamescom: LeaseWeb setzt Hosting-Standards in der eSports-Szene ...
Mit schnell skalierbaren Kapazitäten stellt mit LeaseWeb eines der weltweit größten Hosting-Netzwerke zuverlässig Kapazitäten für Echtzeit-Gaming sicher LeaseWeb, eines der größten Hosting-Netzwerke weltweit, stellt seit Jahren spezielle Angebote für die Gaming-Branche bereit. Auf de




