Rückruf stoppen - Sachverständiger stellt Ungeeignetheit des Softwareupdates fest!
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Ulbrich fordert den sofortigen Stopp der sogenannten Umrüstung von
Fahrzeugen mit EA 189 Motor.
Erst kürzlich seien in Österreich die Untersuchungsergebnisse
eines gerichtlich bestellten Sachverständigen Werner Tober vom
Institut für Fahrzeugantriebe & Automobiltechnik der TU Wien, der vom
Landesgericht Krems beauftragt worden war, bekannt geworden, die
Volkswagen wiederum in erhebliche Erklärungsnot bringen, wenn
erwartungsgemäß analoge Ergebnisse in Deutschland verzeichnet würden.
Aus dem dortigen gerichtlichen Verfahren sei nach Darstellung des
Kurier.at vom 19.08.2017 bekannt geworden, dass unter 15 Grad Celsius
beim Motorentyp EA189 (EURO5) die Abgasreinigung massiv
zurückgefahren wird, und zwar auch nach dem Software-Update im Rahmen
des aktuellen Rückrufs.
Damit sei der Glaube an die Wirksamkeit des Softwareupdates
endgültig erschüttert, nachdem Medienberichte und Mandantenklagen das
Problem bereits zutage gefördert hätten, meinen die Anwälte und sie
fordern den Verkehrsminister auf, das KBA anzuweisen, den Rückruf für
Fahrzeuge mit dem EA189 Motor sofort zu stoppen, da sich die
freigegebene Maßnahme als offensichtlich ungeeignet erweist.
Es könne zudem nicht angehen, dass mittlerweile jeder mündige
Bürger über die technischen Nachteile durch das "Softwareupdate"
Bescheid wüsste und der Verkehrsminister die Bürger dennoch sehenden
Auges dazu zwingen wolle, ihren Fahrzeugen einen Schaden zuzufügen,
so die Anwälte weiter.
Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte
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Amtsgericht Essen PR-Nr.: 1801
Königsallee 2b
40212 Duesseldorf
Telefon: (0049) (0) 211/310638-0
Fax: (0049) (0) 211/310638-10
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Datum: 23.08.2017 - 17:30 Uhr
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