Bargeldverbot für Richter und kommunale Mandatsträger?

Bargeldverbot für Richter und kommunale Mandatsträger?

ID: 1523249
(ots) - Die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie
dürfte bei vielen Richtern und zahllosen Mandatsträger bis hinunter
zur kommunalen Ebene für eine unangenehme Überraschung sorgen, stellt
das Ludwig von Mises Institut in seinem jüngsten Beitrag auf
www.misesde.org fest: "Der Kampf um das Bargeld nimmt zunehmend
groteske Züge an". Denn künftig gilt nicht nur eine Meldegrenze für
Bargeschäfte ab 10.000 EUR, sondern hierbei auch verschärfte
Sorgfaltspflichten im Umgang mit sogenannten PEPs. Dies sind
Personen, die im öffentlichen Leben stehen und als besonders
korruptionsanfällig gelten dürfen. Bisher waren dies nahezu
ausschließlich die Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen. Nun
gelten auch Richter der letzten Instanzen sowie Mitglieder von
Aufsichtsgremien von Gesellschaften, zu deren Anteilseignern der
Staat gehört, als PEPs. Bei vorsichtiger Lesart des neuen Gesetztes
bedeute dies, dass davon jeder Gemeinderat, der im Beirat einer
kommunalen Gesellschaft sitzt, ebenso betroffen ist wie viele
Richter: Denn nicht alleine gegen die Urteile der höchsten Deutschen
Gerichte kann keine Revision eingelegt werden - sogar Urteile von
Amtsgerichten sind zum Teil endgültig, solange der Revisionswert
nicht überschritten wird.

Für den PEP stellt sich die Sache unangenehm dar. Er kann nur mehr
Bargeschäfte eingehen, wenn er die Herkunft des Bargelds lückenlos
nachweisen kann. Der jeweilige Händler macht sich ohne die Einhaltung
der Formalien strafbar. Bedauerlicherweise plant die Bundesregierung
nicht, ein öffentliches, kostenfreies Verzeichnis aller PEPs zu
schaffen und den Bürgern zur Verfügung zu stellen. Ein solches
Verzeichnis müsste der Händler teuer bei US-Unternehmen einkaufen,
die ohne jeden Rechtsschutz und Rücksprache mit den Betroffenen eine
derartige Liste erstellen. Im Kern bedeutet dies, dass Bargeschäfte


über 10.000 EUR von Händlern nicht mehr getätigt werden. Aus der
Meldegrenze für Bargeschäfte wird so de facto eine Obergrenze.

"Unbescholtene ehrenamtliche Mandatsträger werden unter
Kriminalitätsverdacht gestellt, die Öffentlichkeit über Art und
Umfang von Steuerhinterziehung und Geldwäsche systematisch getäuscht,
staatliche Organe als schwer korruptionsgefährdet und das einzige
gesetzliche Zahlungsmittel als Vehikel des organisierten Verbrechens
dargestellt", fügt Andreas Marquart, Vorstand des Ludwig von Mises
Instituts an. "Die tatsächlichen Motive dahinter: Bargeld steht der
Implementierung von Negativzinsen im Weg und ohne Bargeld ist der
Bürger komplett gläsern."

Mit derartiger Anmaßung von Staatsseite ist der Bürger eines
kleinen oder gar Kleinststaates nur höchst selten konfrontiert. Auf
der diesjährigen Ludwig von Mises Konferenz erläutern namhafte
Redner, weshalb dies so ist und diskutieren die Vorteile möglichst
kleiner Staaten unter dem Titel: "Small is beautiful - vom Vorteil
kleiner politischer Einheiten". Die Konferenz findet am Samstag, 21.
Oktober 2017, im Hotel "Bayerischer Hof" in München statt. Eine
Anmeldung ist ab sofort unter www.misesde.org möglich.

Bargeldverbot für Richter und kommunale Mandatsträger?
http://www.misesde.org/?p=16442



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Dagmar Metzger
Tel: +49 89 3577579-0
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Datum: 24.08.2017 - 11:03 Uhr
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