Winkelmeier-Becker: Union hat lange vor BMJV Eckpunkte zur Musterfeststellungsklage vorgelegt

Winkelmeier-Becker: Union hat lange vor BMJV Eckpunkte zur Musterfeststellungsklage vorgelegt

ID: 1523422
(ots) - Gesetzentwurf von Maas ist Mogelpackung, die keinem
Diesel-Fahrer hilft

Bundesjustizminister Heiko Maas wird nicht müde zu behaupten, die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätte die Einführung einer
Musterfeststellungsklage für Verbraucher blockiert und würde dieses
noch immer tun. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

"Fakt ist: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits im November
2016 Eckpunkte für eine Musterfeststellungsklage für Verbraucher
vorgelegt. Erst daraufhin hat Justizminister Heiko Maas im Dezember
2016 einen 'Schnellschuss' abgegeben und seinen Referentenentwurf
vorgelegt, der unausgereift und rechtstechnisch mangelhaft war.
Diesen Entwurf hat der Minister leider auch nicht nachgebessert,
sondern nun im Wahlkampf als 'Diskussionsentwurf' einfach nochmal aus
der Tasche gezogen.

Es ist eine Irreführung aller Diesel-Fahrer und daher unredlich,
wenn Maas vorgibt, sein Entwurf hätte ihre heutige Position
verbessert. Ein durchsetzbarer Anspruch auf Schadensersatz oder
Gewährleistung hängt nicht von einer Musterfeststellungsklage ab.
Hier gilt: Wer einen Anspruch hat, dem steht natürlich schon jetzt
der Klageweg offen, um seine Rechte auch durchzusetzen. Dabei kann
bereits jetzt ein Verbraucherverband helfen, die Verbraucher
unterstützen und das Kostenrisiko minimieren. Und in den Fällen, in
denen kein Anspruch besteht, schafft auch eine erweiterte
Klagemöglichkeit - also etwa eine im Prozessrecht eingeführte
Musterfeststellungsklage - keine neuen Anspruchsgrundlagen.

Nach dem Maas-Entwurf sollte das Gesetz ohnehin erst in zwei
Jahren in Kraft treten, da diese Zeit angeblich gebraucht würde, um
ein Klageregister einzurichten. Selbst bei zügiger Umsetzung des


Gesetzentwurfs wäre den Dieselfahrern damit heute aber nicht geholfen
gewesen.

Nach der Wahl werden wir die Musterfeststellungsklage für
Verbraucher zügig, aber gründlich beraten und umsetzen."

Hintergrund:

Der "Diskussionsentwurf", den der Bundesjustizminister jetzt, wo
die Wahlperiode vorbei ist, vorgelegt hat, ist sein letztlich fast
unveränderter Referentenentwurf vom Dezember 2016. Dieser
Referentenentwurf wies rechtstechnisch gravierende Mängel auf und war
daher nicht konsensfähig. Leider sind seinerzeit vorgetragene
fachliche Kritikpunkte im Diskussionsentwurf nicht berücksichtigt
worden.

Die Kritikpunkte und Gegenvorschläge der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind im Wesentlichen:

- Der Entwurf räumt die Klagebefugnis allen EU-weit gelisteten
Verbraucherverbänden ein. Dass sich aufgrund unterschiedlicher
Standards in den EU-Mitgliedstaaten darunter auch Anwaltsfirmen
mit eigenen Geschäftsinteressen einreihen, die eine
Klageindustrie wie in den USA anstreben, kann das
Justizministerium nicht definitiv ausschließen. Die
Unionsfraktion hat vorgeschlagen, die Einrichtung eines allein
klageberechtigten Verbraucher-Ombudsmanns zu prüfen.

- Inkonsistent ist der Entwurf in Sachen Vergleichsschluss:
Weitreichende Möglichkeiten für die Verbraucher, den
Prozessverlauf taktisch abzuwarten und selbst von einem
geschlossenen Vergleich zurückzutreten, nehmen dem Beklagten die
Rechtssicherheit und jeden Anreiz zum Vergleich. Aber auch für
Geschädigte, die dem Vergleich nicht beitreten, fehlt eine
Anschlussregelung. Sie müssten das Verfahren bruchlos fortsetzen
können, um die verbindliche Klärung der Feststellungsziele
weiter zu betreiben. Darin liegt ja gerade der Sinn und Zweck
der Musterfeststellungsklage - und nicht darin, dass sich
Prozessvertreter die Klage von den beklagten Unternehmen
"abkaufen" lassen.

- Die Feststellungsergebnisse müssen für beide Seiten, Geschädigte
und Beklagte, verbindlich sein; in einem fairen Verfahren darf
keine Seite übervorteilt werden, sondern muss Rechtssicherheit
bestehen.

- Der Entwurf differenziert nicht nach Massenschäden und kleinen
Streuschäden. Das sind teils sehr geringe Schäden, die aber eine
Vielzahl von Verbrauchern betreffen und die einzuklagen sich
nicht lohnt; so z.B. Schadensersatz für Flugverspätungen,
überhöhte Telefongebühren. Hier hat die Union vorgeschlagen, die
Abtretbarkeit solcher Streuschäden an Dienstleister, wie
"flightright", zu verbessern, die diese Schäden dann
durchsetzen.



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Telefon: (030) 227-52360
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