Rheinische Post: Kommentar: Ein Fall für die Justiz
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Bonusprogrammes von Air Berlin sollte für die Staatsanwaltschaft
Berlin Anlass sein, sich manche Vorgänge rund um die Fluggesellschaft
anzuschauen. Es hat schon einen üblen Beigeschmack, wenn Millionen
Kunden suggeriert wird, sie würden bei den von Air Berlin
unabhängigen Prämienunternehmen Topbonus Ansprüche auf Freiflüge und
Waren aus dem Prämienshop sammeln, doch im Moment der Insolvenz von
Air Berlin löst sich alles in Luft auf. Offensichtlich wurden keine
Rücklagen für die Ansprüche der Kunden gebildet, es fand nur ein
gegenseitiger Verschiebebahnhof von Forderungen statt. Auch ein
weiterer Vorgang könnte die Justiz interessieren: Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit von Air Berlin wies der Vorstand mehrfach mit der
Erklärung zurück, Hauptaktionär Etihad habe weitere Finanzhilfe über
viele Monate zugesichert. Doch als das Geld ausblieb, nahm man dies
einfach hin, eine Klage gegen die nationale Fluggesellschaft der
Vereinigten Arabischen Emirate unterblieb bisher. Für eine belastbare
Zusage von Etihad spricht das nicht.
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Datum: 25.08.2017 - 20:47 Uhr
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