General Motors: Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt Anleihegläubiger im US-Insolvenz

General Motors: Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt
Anleihegläubiger im US-Insolvenzverfahren

ID: 152389
(Thomson Reuters ONE) - 28.10.2009 - Im Gegensatz zum Lehman-Insolvenzverfahren gibt es beimUS-Insolvenzverfahren der ehemaligen General Motors Corp. keineSammelanmeldung durch die depotführenden deutschen Banken. DieAnlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar nimmt deshalb dieInteressen der GM-Anleihegläubiger wahr.Rund 100.000 Privatanleger betroffenAls am 01.06.2009 die General Motors Corp. Insolvenz nach Chapter 11des US-Insolvenzrechts anmelden musste, wurden die Anleihen desKonzerns fast völlig entwertet. Der jetzt drohende Schaden istgewaltig: Es geht um ein Anleihenvolumen in Höhe von insgesamt US-$26 Mrd. Rund 100.000 Kapitalanleger bangen nunmehr um ihr Erspartes.Motors Liquidation CompanyIn den letzten Wochen wandten sich zunehmend Inhaber von Anleihen derGeneral Motors Corp. mit dem Anliegen an die Kanzlei Dr. Steinhübel &von Buttlar, die Anleiheforderungen gegen die Motors LiquidationCompany, wie die insolvente General Motors Corp. jetzt heiÿt, zurInsolvenztabelle anzumelden.Kreditinstitute kooperieren nichtHintergrund dieser Anfragen ist, dass die depotführenden Banken derGM-Anleihegläubiger keine Unterstützung bei der Forderungsanmeldungleisten, obwohl dies im vergleichbaren Falle der Lehman-Zertifikatein Form von Sammelanmeldungen geschieht. Bei Rückfragen vonGeschädigten verweisen die Kreditinstitute regelmäÿig nur auf dieHomepage der Motors Liquidation Company.Betroffene Anleihegläubiger fühlen sich dadurch allein gelassen. InAnbetracht des fremdsprachigen Anmeldeformulars, welches aufausländischem US-Insolvenzrecht beruht, kommt bei vielen Geschädigteneine gewisse Orientierungslosigkeit auf.Was ist zu tun?Viele beunruhigte Anleiheinhaber fragen sich jetzt, wie sie sichverhalten sollen. Im US-Insolvenzverfahren der Motors LiquidationCompany ist eine veritable Insolvenzquote zu erwarten. DieBeteiligung als Anleihegläubiger im US-Insolvenzverfahren machtdemzufolge Sinn.Als letztmögliches Datum zur Forderungsanmeldung hat dasInsolvenzgericht in New York den 30.11.2009 (Fristablauf) bestimmt.Wegen der Postlaufzeit sollten sich betroffene Kapitalanleger deshalbrechtzeitig mit der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar inVerbindung setzen.Kontakt:Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von ButtlarLöffelstraÿe 44, 70597 StuttgartTel.: 0711 / 32 75 61-0, Telefax: 0711 / 32 75 61-60www.kapitalmarktrecht.de, e-mail: kanzlei@kapitalmarktrecht.deAnsprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Heinz O. SteinhübelThis announcement was originally distributed by Hugin. The issuer is solely responsible for the content of this announcement.

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Datum: 28.10.2009 - 11:34 Uhr
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