Kaupthing Bank hf.: Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar vertritt
Anleihegläubiger im isländischen Abwicklungsverfahren
(Thomson Reuters ONE) - 16.11.2009 - Im Abwicklungsverfahren der Kaupthing Bank hf. müssenAnsprüche der Anleihegläubiger rechtzeitig angemeldet werden, damitsie Berücksichtigung finden. Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlarnimmt die Interessen der Anleihegläubiger der Kaupthing Bank hf.wahr.Hohe Verluste durch die FinanzkriseSeit die Kaupthing Bank hf. am 09.10.2008 auf der Grundlage deswenige Tage zuvor erlassenen Notstandsgesetzes verstaatlicht wurde,sind die Anleihen des Kreditinstituts fast wertlos. Tausende privateund institutionelle Anleihegläubiger bangen seither um ihr frühersicher geglaubtes Investment. Der drohende Schaden ist gewaltig: Esgeht um ein Anleihenvolumen in Höhe von insgesamt ? 11 Mrd.. In denletzten Wochen wandten sich daher zunehmend Inhaber von Anleihen derKaupthing Bank hf. an die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar mitdem Anliegen, die Anleiheforderungen gegen die Kaupthing Bank hf. imisländischen Abwicklungsverfahren für sie anzumelden.ForderungsanmeldungBei der Anmeldung der Forderung sind einige Formalitäten zu beachten.So können beispielsweise die Ansprüche zwar in der jeweiligenLandessprache geltend gemacht werden. Weitere Voraussetzung ist dannjedoch, dass eine isländische ÿbersetzung beigefügt wird. Nur wenndie Geltendmachung der Ansprüche in Englisch erfolgt, ist keinezusätzliche, isländische ÿbersetzung nötig. Kapitalanleger fühlensich bei der etwas komplizierten Forderungsanmeldung oftmals alleingelassen und daher überfordert, zumal die depotführenden Banken nurselten Hilfestellung leisten.Was ist zu tun?Viele beunruhigte Anleihegläubiger fragen sich jetzt, wie sie sichverhalten sollen. Im isländischen Abwicklungsverfahren der KaupthingBank hf. ist eine vernünftige Insolvenzquote zu erwarten. DieBeteiligung als Anleihegläubiger im isländischen Abwicklungsverfahrenist demzufolge sinnvoll.Als letztmögliches Datum zur Forderungsanmeldung hat dasAbwicklungskomittee in Reykjavik den 30.12.2009 (Fristablauf)bestimmt. Wird diese Frist versäumt, wird der Anspruch nach Art. 118des isländischen Konkursgesetzes für null und nichtig betrachtet.Wegen der Postlaufzeit und der dazwischenkommendenWeihnachtsfeiertage sollten sich betroffene Anleihegläubiger deshalbrechtzeitig mit der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar inVerbindung setzen.Kontakt:Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von ButtlarLöffelstraÿe 44, 70597 StuttgartTel.: 0711 / 32 75 61-0, Telefax: 0711 / 32 75 61-60www.kapitalmarktrecht.de,e-mail: kanzlei@kapitalmarktrecht.deAnsprechpartner: Rechtsanwälte Stefan Allmendinger und Anja RichterThis announcement was originally distributed by Hugin. The issuer is solely responsible for the content of this announcement.
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Datum: 16.11.2009 - 10:30 Uhr
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