Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar
ID: 1523996
Insbesondere Jugendliche oder Heranwachsende machen auch vor lebensrettenden Feuerlöschern nicht Halt und entleeren oder beschädigen diese. Dieses Verhalten ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 145 "Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress genommen werden können.
Jugendliche oder Heranwachsende sollten daher für den richtigen Umgang mit Feuerlöschern sensibilisiert werden. Hier sind auch die Eltern, Lehr- und sonstige Ausbildungsfachkräfte gefordert, über das Thema Brandschutz und den korrekten Umgang mit Feuerlöschern zu sprechen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
info(at)dr-schulz-pr.de
+49 (0)221 42 58 12
http://www.dr-schulz-pr.info
Datum: 28.08.2017 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1523996
Anzahl Zeichen: 1247
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 – 936 228 61-0
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 603 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).