Die Alternative zum Kauf - Geld sparen mit Erbbaugrundstücken
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nicht ausreicht, kann ein Erbbaugrundstück die alternative Lösung
sein. Der Käufer pachtet dabei das Grundstück und hat die Möglichkeit
hier auch ein Haus zu errichten, das Land besitzt er jedoch nicht.
"So benötigt der Bauherr weniger Fremdkapital für die Finanzierung
seiner Immobilie und senkt den Bedarf an Eigenkapital", erklärt
Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals
Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Anbieter von Erbpachtgrundstücken
In der Regel bieten Gemeinden, Kirchen und zum Teil auch
Privatpersonen solche Grundstücke an. Dabei zahlt der Bauherr dem
Erbbaugeber den sogenannten Erbbauzins, anstatt wie üblich
Hypothekenzinsen. Die Vertragspartner können die Höhe des Zinses frei
verhandeln, jedoch liegt dieser meistens jährlich zwischen drei und
fünf Prozent des aktuellen Grundstückswertes zum Vertragszeitpunkt.
Die monatlichen Ratenzahlungen des Bauherrn verringert sich, da er
nur noch für die Immobilie Fremdkapital benötigt. "Daher reicht ein
Durchschnittseinkommen unter Umständen für eine solide Finanzierung
eines Eigenheims aus", so Scharfenorth weiter. Diese Alternative
rentiert sich umso mehr, je höher der aktuelle Hypotheken- und je
niedriger der Erbbauzins ist.
Was Erbbaunehmer beachten sollten
In der momentanen Niedrigzinsphase kann es allerdings sein, dass
ein Kauf sich eher lohnt als ein Pachtvertrag. Zu beachten ist
hierbei, dass Zinsen mittel- und langfristig wieder steigen können
und der Bauherr nach Ablauf der Zinsbindungszeit wieder höhere Zinsen
zahlen muss. Nach Vertragsablauf geht das Haus auf dem Grundstück in
das Eigentum des Erbbaugebers über, der eine Ausgleichszahlung für
den Erbbaunehmer tätigen muss. Dies ist allerdings vertraglich
abänderbar, sodass sich der Bauherr ein Ankaufsrecht einräumen lassen
kann, wenn er davon ausgeht, dass er zukünftig finanziell besser
aufgestellt ist und das Grundstück erwerben möchte. Erbbaunehmer
sollten zudem bedenken, dass bei einem Kauf das Grundstück nach
einigen Jahren schuldenfrei ist und sie die Eigentümer. So zahlen sie
hingegen dauerhaft Erbbauzinsen und müssen jede bauliche Änderung vom
Erbbaugeber absegnen lassen. Außerdem besteht die Gefahr, dass vor
allem Privatpersonen die Immobilie nach Fertigstellung für sich
nutzen wollen. Hier sind im Vertrag sogenannte Heimfall-Regelungen
festgelegt, die bestimmen, wann der Eigentümer Eigenbedarf anmelden
kann. Diese Abmachungen sollten Erbbaunehmer nur bei triftigen
Gründen, wie zum Beispiel bei ausbleibenden Zinszahlungen oder
Zweckentfremdung des Gebäudes, eingehen. Interessierte können schnell
und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de
herausfinden, wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und
Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und
Beleihungssätzen ausfallen.
Über Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
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Datum: 29.08.2017 - 12:20 Uhr
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