Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften (FOTO)

Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften (FOTO)

ID: 1525871

(ots) -
Auch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft können mit
dem Hinweis auf Eigenbedarf ein Mietverhältnis kündigen. Mit diesem
Urteil wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der
LBS die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt,
nachdem es in untergeordneten Instanzen Zweifel daran gegeben hatte.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 232/15)

Der Fall:

Eine aus vier Gesellschaftern bestehende Gesellschaft bürgerlichen
Rechts erwarb ein Mehrfamilienhaus, sanierte die Wohnungen und
verkaufte diese. Im Falle einer noch nicht sanierten Wohnung sprach
man den Mietern nach über 30 Jahren die Kündigung aus. Die
Begründung: Es bestehe Eigenbedarf für die Tochter eines der
Gesellschafter. Das Landgericht München lehnte dies ab. Eine
Gesellschaft bürgerlichen Rechts dürfe aus Gründen des Bestands- und
Verdrängungsschutzes einem Mieter von vorneherein nicht wegen
Eigenbedarfs eines Mitglieds bzw. dessen Angehörigem die Kündigung
aussprechen.

Das Urteil:

Der Bundesgerichtshof sah das nicht so und blieb bei seiner
bisherigen Rechtsprechung, die eine solche Kündigung möglich machte.
Anspruch auf Eigenbedarf könnten zwar nur natürliche Personen geltend
machen, allerdings unterschieden sich die Gesellschafter einer GbR in
dieser Hinsicht auch nicht allzu sehr von einem privaten
Hauseigentümer oder einer Erbengemeinschaft.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Vor 70 Jahren kehrte wieder Leben in die Fuggerei ein (FOTO) Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1525871
Anzahl Zeichen: 1918

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 278 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-eigenbedarfskuendigung.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-eigenbedarfskuendigung.jpg


Ordentlich vorbereiten / Einladung zu Eigentümerversammlung muss eindeutig und verständlich sein (FOTO) ...
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters einer WEG gehört es, die Eigentümerversammlungen vorzubereiten. Sie sind schließlich das zentrale Entscheidungsgremium der Gemeinschaft. Deswegen müssen sich die Mitglieder nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf verlasse

Nach Scheidung alles weg / Möbelbeschaffung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar (FOTO) ...
Scheidungsprozesse bringen es immer wieder mit sich, dass einer der Partner zu Gunsten des anderen auf große Teile des Mobiliars verzichten muss. Der Betroffene darf allerdings nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt darauf hoffen, dass die Neuanschaffung als

Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO) ...
Für eine Eigentümergemeinschaft gibt es ein maßgebliches, grundlegendes Dokument - und das ist die Teilungserklärung. In ihr legen die Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt fest, wie das Eigentum an einem Grundstück aufgeteilt wird. In einem Zivilprozess hatte eine Partei auf eine and

Vor 70 Jahren kehrte wieder Leben in die Fuggerei ein (FOTO) ...
Nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wurden am 4. September 1947 die ersten wiederaufgebauten Häuser in der Fuggerei eingeweiht Vor genau 70 Jahren versammelten sich am 4. September 1947 die geladenen Gäste in der festlich mit Girlanden und dem Lilienwappen geschmückten Herrengass


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z