Nach Scheidung alles weg / Möbelbeschaffung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar (FOTO)

Nach Scheidung alles weg / Möbelbeschaffung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar (FOTO)

ID: 1525873

(ots) -
Scheidungsprozesse bringen es immer wieder mit sich, dass einer
der Partner zu Gunsten des anderen auf große Teile des Mobiliars
verzichten muss. Der Betroffene darf allerdings nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt darauf hoffen,
dass die Neuanschaffung als außergewöhnliche Belastung steuerlich
anerkannt wird. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI B 18/16)

Der Fall:

Ein Amtsgericht hatte in einem familienrechtlichen Verfahren die
Anordnung getroffen, dass die bisherige eheliche Wohnung von der
Ehefrau für die Dauer von sechs Monaten alleinig genutzt werden
dürfe. Dem Ehemann fehlte daraufhin fast jegliches Mobiliar. Er
wollte im Gegenzug in seiner Steuererklärung die Anschaffung von
Einrichtungsgegenständen geltend machen, was der Fiskus und das
zuständige Finanzgericht allerdings verweigerten.

Das Urteil:

Der Bundesfinanzhof ließ die Revision gegen das Ersturteil nicht
zu. Es gebe keinen Klärungsbedarf, denn durch die bisherige
Rechtsprechung des Gerichts sei einsehbar, "dass die Neu- oder
Wiederbeschaffung von Möbeln nach einer Scheidung (...) als
Folgekosten der Scheidung keine außergewöhnliche Belastung
darstellt". Hier sei noch erschwerend hinzugekommen, dass dem Ehemann
die Nutzung des Hausrats noch gar nicht endgültig, sondern nur
vorübergehend entzogen worden sei.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Referat Presse
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgesch?ftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO) Ordentlich vorbereiten / Einladung zu Eigentümerversammlung muss eindeutig und verständlich sein (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1525873
Anzahl Zeichen: 1873

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 253 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nach Scheidung alles weg / Möbelbeschaffung stellt keine außergewöhnliche Belastung dar (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-scheidung-fiskus.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-09-scheidung-fiskus.jpg


Ordentlich vorbereiten / Einladung zu Eigentümerversammlung muss eindeutig und verständlich sein (FOTO) ...
Zu den wichtigsten Aufgaben des Verwalters einer WEG gehört es, die Eigentümerversammlungen vorzubereiten. Sie sind schließlich das zentrale Entscheidungsgremium der Gemeinschaft. Deswegen müssen sich die Mitglieder nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf verlasse

Was zählt? / Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden (FOTO) ...
Für eine Eigentümergemeinschaft gibt es ein maßgebliches, grundlegendes Dokument - und das ist die Teilungserklärung. In ihr legen die Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt fest, wie das Eigentum an einem Grundstück aufgeteilt wird. In einem Zivilprozess hatte eine Partei auf eine and

Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften (FOTO) ...
Auch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft können mit dem Hinweis auf Eigenbedarf ein Mietverhältnis kündigen. Mit diesem Urteil wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, nachdem es in untergeor

Vor 70 Jahren kehrte wieder Leben in die Fuggerei ein (FOTO) ...
Nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wurden am 4. September 1947 die ersten wiederaufgebauten Häuser in der Fuggerei eingeweiht Vor genau 70 Jahren versammelten sich am 4. September 1947 die geladenen Gäste in der festlich mit Girlanden und dem Lilienwappen geschmückten Herrengass


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z