Zur IAB-Erhebung zu befristeten Arbeitsverhältnissen - vbw: Befristungen sind kein Massenphänomen
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e. V. kommentiert die aktuelle Erhebung des Instituts für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), wonach im letzten Jahr 45
Prozent der neueingestellten sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten einen befristeten Arbeitsvertrag erhielten. "Der Anteil
der Befristungen an allen Beschäftigungsverhältnissen liegt seit
Jahren deutlich unter zehn Prozent. 2016 waren es lediglich acht
Prozent. Befristungen sind also kein Massenphänomen", erklärte vbw
Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Darüber hinaus erhalten knapp
drei Viertel der zunächst befristet Beschäftigten eine
Anschlussbeschäftigung.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind oft erforderlich, um
unbefristete Arbeitnehmer zu vertreten, die sich vorübergehend in
Eltern- oder Pflegezeit befinden. Neben Vertretungsbefristungen und
vergleichbaren Befristungen spielt auch die Befristung von
Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund eine Rolle. Sie ist ein
wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen, die
heutzutage mit globalen Marktschwankungen konfrontiert sind und
deshalb oft nicht abschätzen können, ob ein Anstieg der Aufträge nur
ein kurzfristiges Hoch ist oder sich die Auftragslage langfristig auf
hohem Niveau stabilisiert. "In einer solchen Lage erleichtert die
sachgrundlose Befristung die Entscheidung des Unternehmers, überhaupt
neue Arbeitsplätze zu schaffen", so Brossardt. Die sachgrundlose
Befristung ist damit Ausdruck der Unternehmerfreiheit und darf nicht
in Frage gestellt werden. Hinzu kommt auch der positive Effekt für
Arbeitnehmer, denen ein befristetes Beschäftigungsverhältnis oft den
Einstieg in einen unbefristeten Stammarbeitsplatz ermöglicht.
Befristete Arbeitsverhältnisse werden stärker im öffentlichen
Dienst eingesetzt. Die Befristungsquote liegt hier seit Jahren über
der der Privatwirtschaft. "In der Altersgruppe 25 bis 35 Jahre waren
2015 knapp zwölf Prozent der Beschäftigten befristet tätig. In der
Privatwirtschaft betrug der entsprechende Anteil nur knapp elf
Prozent, im öffentlichen Dienst dagegen rund 23 Prozent", erläutert
Brossardt.
Eine stärkere Regulierung von flexiblen Beschäftigungsformen lehnt
die vbw ab. "Diese würde die gute Beschäftigungssituation gefährden
und gerade den Schwächsten am Arbeitsmarkt, nämlich
Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und Berufsanfängern, den
Einstieg in einen Job erschweren", so Brossardt.
Kontakt:
Ulla Wolfshöfer, 089-551 78-391, ulla.wolfshoefer@ibw-bayern.de,
www.vbw-bayern.de
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Datum: 06.09.2017 - 13:05 Uhr
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