Aufhebungsvertrag - die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer
ID: 1528711
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Bereiten Sie sich vor! Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten Sie Rat einholen von einem ausgewiesenen Experten, beispielsweise von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gilt häufig auch für ein Personalgespräch, bei dem ein Aufhebungsvertrag Thema sein könnte.
Fordern Sie Bedenkzeit ein, wenn man Ihnen eine Unterschrift nahelegt oder sie drängt! Jeder seriöse Arbeitgeber wird Ihnen Zeit geben, sich zu entscheiden. Unterscheiben Sie nur dann, wenn Sie sich abgesichert haben: Gegen einen unterschiebenen Aufhebungsvertrag kann man regelmäßig nichts mehr machen; unter Umständen kann man den Vertrag anfechten, das jedoch nur unter engen Voraussetzungen.
"Trauen Sie sich", zum Anwalt zu gehen! Manchmal muss man eine Scheu überwinden, um zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Das ist verständlich, viele wollen einem Konflikt mit dem Arbeitgeber aus dem Weg gehen: Nach monatelanger Kritik an der eigenen Arbeitsleistung ist man ausgelaugt, und man fühlt sich verletzt durch die Kollegen und ihre Absetzbewegungen. Diese Einstellung nutzt nur dem Arbeitgeber. Ein erfahrener Anwalt sagt Ihnen, was Ihre Rechte sind, wie gut Ihr Arbeitsplatz gegen eine Kündigung gesichert ist, und was Sie als nächstes tun sollten, um Ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine hohe Abfindung zu sichern.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig auch bei Aufhebungsverträgen die anwaltlichen Kosten einer Beratung. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht oder sie in Aussicht stellt für den Fall, dass man sich weigert, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ob der Arbeitgeber mit einer fristlosen, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Kündigung droht, ist für die Deckungszusage der Versicherung grundsätzlich unerheblich.
Aufhebungsverträge sollten nicht den Keim legen für neuen Streit! Die Vereinbarung sollte alle Ansprüche des Arbeitnehmers abdecken und eine klare Reglung enthalten zum Arbeitszeugnis, besonders zur Zeugnisnote. Und man sollte sich auf eine Abfindung einigen, mit der der Arbeitnehmer zufrieden ist. Meistens muss man dafür in Verhandlungen gehen, denn der Arbeitgeber bietet regelmäßig erst einmal eine möglichst geringe Abfindungssumme an.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag? Wollen Sie ein Abfindungs-Angebot bewerten lassen? Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, 030.4000 4999. Finden Sie heraus, ob sich eine fachanwaltliche Beratung lohnt, oder eine anwaltliche Vertretung bei den Verhandlungen.
Mehr als 18 Jahre anwaltliche Erfahrung im Arbeitsrecht, Vertretung bundesweit:
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
Tel: 030.4000 4999
Fax: 030.4000 4998
Kündigungshotline: 0176.21133283
Fachanwalt Bredereck im Web:
http://kuendigungen-anwalt.de: Website für Kündigung und Abfindung
www.fernsehanwalt.com: Videos zu Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht
www.arbeitsrechtler-in.de: Alles zum Arbeitsrecht
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
aufhebungsvertrag
arbeitnehmer
arbeitgeber
k-ndigung
abfindung
sperrzeit
beratung
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 11.09.2017 - 21:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1528711
Anzahl Zeichen: 3817
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 645 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufhebungsvertrag - die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A
Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be
Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm
Rheinische Post: Kommentar / Polizei entlasten = Von Thomas Reisener ...
Dass die neue Landesregierung die Zahl der Polizisten in NRW erhöht hat, ist noch keine politische Leistung. Zum einen hatte die Vorgängerregierung dasselbe vor, so dass diese Maßnahme politisch völlig unumstritten ist. Zum anderen hat NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) bis heute nic
Rheinische Post: Kommentar / Solche Angebote hat Air Berlin nicht verdient = Von Reinhard Kowalewsky ...
Die Offerte des Unternehmers Hans Rudolf Wöhrl für Air Berlin ist eine Zumutung für Unternehmen, Gläubigerausschuss und die Belegschaft. Nur 50 Millionen Euro will er sicher für Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft zahlen, obwohl alleine die Start- und Landerechte in Düsseldorf eige
Weser-Kurier:Über die Flucht der Rohingya schreibt Helge Hommers ...
Bangladesch, eines der ärmsten und überbevölkertsten Länder der Welt, leidet immer noch unter den Folgen eines Monsuns. In den vergangenen Wochen sind hierher über 300.000 Rohingya aus dem benachbarten Myanmar geflüchtet - trotz der Gewissheit, in Hütten gepfercht und in unmenschliche Zust
Neue Westfälische (Bielefeld): Offene Schulleiterstellen in NRW Entwicklung verschlafen Ingo Kalischek ...
Der Rektor ist der Motor einer Schule, der erste Ansprechpartner für Eltern, Kollegen, Politiker und Wirtschaftsvertreter. Ohne ihn geht nichts. Entsprechend sorgenvoll stimmen die derzeit 800 unbesetzten Schulleiterposten in NRW. Und sie werfen Fragen auf. Wieso ist die Dramatik seit Jahren beka




