Gefahrstoffe im Haushalt: Lagerhöchstmengen nicht überschreiten / TÜV Rheinland: Maximal 20 Liter entzündbare Flüssigkeiten in Keller oder Garage lagern / Substanzen von Kindern fernhalten
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ist jedoch nicht nur im Umgang mit den dekorativen Kaminen und
Feuerstellen Vorsicht geboten. "Schnell ist die zugelassene
Lagermenge von entzündbaren Flüssigkeiten überschritten", sagt Ralf
Schmitt, Sachverständiger für Explosionsschutz bei TÜV Rheinland.
Maximal 20 Liter dürften davon laut Gesetz im heimischen Keller oder
in der Garage gelagert werden. "Zu der Gesamtmenge zählen auch
Verdünnungen, Farben oder Lacke", so der Experte. Erkennbar seien
diese Substanzen am Gefahrensymbol mit der Flamme.
Vorsicht beim Kauf von Großgebinden
Auch wenn es aufgrund eines günstigen Angebots verlockend ist,
sich im Baumarkt oder Internetshop gleich mit mehreren Großgebinden
Ethanol einzudecken, rät der Experte davon ab. "An die Höchstmenge
sollte man sich unbedingt halten." Ralf Schmitt verweist dabei
insbesondere auf die unterstützende Wirkung der Substanzen im Falle
eines Brandes, da sich oberhalb der Flüssigkeit eine brennbare
Atmosphäre bildet. Aus diesem Grund sei es besonders wichtig, dass
entzündbare Flüssigkeiten, wozu beispielsweise auch Frostschutz
gehört, dicht verschlossen und fern von Kindern gelagert würden,
unterstreicht Schmitt. "Und genauso wie Reinigungsmittel sollten
diese niemals umgefüllt, sondern im Originalgefäß aufbewahrt werden."
Gefahrstoffe unten im Regal lagern
Durch diese Maßgabe ist gesichert, dass der Gefahrstoff als
solcher erkannt wird und sich zudem in einem vorschriftsmäßigen,
bruchsicheren Behälter befindet. Dennoch empfiehlt TÜV
Rheinland-Experte Schmitt, diesen sturzsicher zu lagern: "Am besten
ganz unten im Regal." Gebinde von mehr als einem Liter Inhalt haben
innerhalb der Wohnung nichts zu suchen. Teilen sich mehrere Mieter
einen durch Bretterverschläge unterteilten Keller, gilt für alle
zusammen die maximale Lagermenge von 20 Litern.
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Datum: 12.09.2017 - 10:00 Uhr
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