Westfalen-Blatt: zu höheren Verkehrsstrafen
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mindestens mit einer saftigen Geldstrafe zur Rechenschaft gezogen
werden. Stimmt der Bundesrat am Freitag der verschärften Verordnung
zu, müssen Autofahrer künftig aber auch dann tiefer in die Tasche
greifen, wenn sie Einsatzkräften in sonstiger Art und Weise den Weg
versperren. Beide Vergehen wiegen gleich schwer, begründet der
Bundesrats-Verkehrssausschuss. Aus Sicht möglicher Unfallopfer ist
diese Überlegung konsequent und richtig. Wer in Not ist, für den
fühlen sich Minuten schnell an wie Stunden. Eigentlich müsste die
Verordnung sogar noch weiter gehen und sich zum Beispiel an
österreichischen Standards orientieren. Dort kann das Bußgeld unter
Umständen auf mehr als 2000 Euro anwachsen. Wenn Sanitäter oder die
Polizei nicht rechtzeitig eintreffen, kann das schnell Leben kosten.
Deshalb kann die Strafe nicht hoch genug sein, um Straßen-Egoisten
abzuschrecken. Offen bleibt allerdings, ob und wie die Vergehen jener
»Unbelehrbaren« flächendeckend erfasst können. Denn während des
Einsatzes sollten sich die Retter eigentlich nur um die kümmern
müssen, die Hilfe brauchen.
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Datum: 19.09.2017 - 21:00 Uhr
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