Gerichte müssen Urteile öffentlich machen

Gerichte müssen Urteile öffentlich machen

ID: 1532608

ARAG Expertenüber eine aktuelle BGH-Entscheidung und deren Folgen



(firmenpresse) - Jeder hat das Recht, bei den Gerichten eine anonymisierte Abschrift von Urteilen zu verlangen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich fest. Und zwar bereits, bevor die Rechtsmittelfrist endet. Das dürfte insbesondere Journalisten freuen, da ihre Berichterstattung bislang gerne mit dem Argument ausgebremst wurde, die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig. Aber auch Verbraucher können sich das Urteil des BGH (Az.: IV AR (VZ) 2/16) zu Nutze machen.



Der Fall

Es waren nicht etwa Journalisten, die den Stein ins Rollen gebracht hatten, sondern eine Bank, die wegen einer fehlerhaften Anlageberatung in einen Rechtsstreit verwickelt war. In dem Verfahren erging ein Hinweisbeschluss, der die Bank veranlasste, ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzunehmen. Den Beschluss wollten Anwälte, die in ähnlichen Fällen tätig waren, einsehen. Das wollte die Bank unbedingt vermeiden. Sie berief sich dabei auf die Zivilprozessordnung (ZPO), wonach ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Prozessakten erst glaubhaft dargelegt werden muss (§ 299 Absatz 2). Doch die Bundesrichter machten der Bank einen Strich durch die Rechnung. Sie entschieden, dass die Regeln der Akteneinsicht hier gar nicht anwendbar seien. Vielmehr habe die Justiz eine Pflicht zur Publikation von Urteilen und deshalb jeder Interessierte ein Recht auf Überlassung einer geschwärzten Abschrift.



Vorteile für Verbraucher

In einer zunehmend komplexen Rechtsordnung ist der Zugang zu Informationen immens wichtig. Mit dem aktuellen Urteil des BGH kann nun jedermann zuverlässig in Erfahrung bringen, welche Rechte und Pflichten er hat. Und zwar ohne irgendwelche Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Verbraucher können sich nun ganz konkret über die aktuelle Rechtslage informieren. Und sie können sich schützen, wie der Fall der Bank zeigt. Denn erst durch die Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses haben auch andere Bankkunden die Möglichkeit, sich auf die Rechtsansicht des Gerichts zu berufen.





Vorteile für Journalisten

Sorgfältige Recherchen sind die Basis für ordentlichen Journalismus. Und dazu gehören auch Gerichtsurteile. Künftig können Journalisten nun aktuell über gerichtliche Entscheidungen berichten und müssen nicht, wie etwa im Falle des Fußballfunktionärs Uli Hoeneß, monatelang auf Informationen vom Gericht warten.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Air Berlin Insolvenz - was bedeutet das für die Mitarbeiter? Michalk: Pflegereform zeigt erste Wirkung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.09.2017 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1532608
Anzahl Zeichen: 2769

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 447 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gerichte müssen Urteile öffentlich machen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z