teures Schlüsselerlebnis für den Vermieter
ID: 1532696
Das darf einem Vermieter nicht passieren
Was war passiert?
In einem Telefongespräch schüttete mir eine Leserin ihr Herz aus. Sie lebt seit nunmehr 10 Jahren im Ausland und ist Eigentümerin einer kleinen Wohnung in München.
Vor etwa dreieinhalb Jahren sollte diese Wohnung, nachdem der Mieter ausgezogen war, wieder vermietet werden.
Vertrauensvoll überließ die Eigentümerin einer guten langjährigen Freundin den Wohnungsschlüssel, damit diese künftigen Mietinteressenten die Wohnung zeigen könne.
Die Freundin war gerne bereit zu helfen und hatte innerhalb kürzester Zeit eine Mietinteressentin gefunden, mit welcher sie die Wohnung auch schon besichtigt hatte.
Die Mietinteressentin war zu der Zeit in einem naheliegenden Kosmetikstudio als Kosmetikerin beschäftigt und der Freundin von daher bekannt.
Die Freundin hatte diese Mietinteressentin meiner Gesprächspartnerin wärmstens empfohlen. Diese war grundsätzlich nicht abgeneigt, an die Kosmetikerin zu vermieten.
Allerdings wollte sie die potentielle Mieterin vor Vertragsunterschrift kennenlernen und vereinbarte deshalb für ihren nächsten Deutschlandaufenthalt einen Termin mit ihr.
Vereinbart war, dass sie sich vor dem Haus, in dem die sich zu vermietende Wohnung befindet, treffen.
Pünktlich traf die Vermieterin dort ein. Die Mieterin jedoch erschien nicht.
Die Vermieterin wollte bei der Gelegenheit die Wohnung besichtigen und ging ins Haus.
An der Wohnungstür angekommen, stellte sie fest, dass diese nicht abgeschlossen war.
Als sie die Tür öffnete, ist sie vor Schreck fast aus den Schuhen gekippt.
Die Wohnung war voll eingerichtet, die Mietinteressentin hatte es sich in der Wohnung nebst Mutter und deren Lebensgefährten schon bequem gemacht und war gerade dabei das Mittagessen zuzubereiten.
Nachdem schnell geklärt war, wer wer war, wurde die Vermieterin gleich mit zum Essen eingeladen.
Die Bissen blieben dieser jedoch im Hals stecken, als sie erfuhr, dass ihre Freundin, der Mieinteressentin - jetzt muss man sie eigentlich "Mieterin" nennen - bereits zwei Wochen zuvor den Wohnungsschlüssel ausgehändigt hatte und die Mieterin den Abschluss eines Mietvertrages eigentlich nicht mehr für nötig erachtete, da sie ja schon in der Wohnung wohnte.
Dennoch einigte man sich zumindest auf eine schriftliche Vereinbarung, in der die Höhe der Miete geregelt war.
Die Vermieterin hätte, so erzählte sie mir, an diese Person niemals vermietet. Jetzt war sie mit geschaffenen Fakten konfrontiert und war froh, dass sie der Mieterin, an die sie unter normalen Umständen nicht vermietet hätte, wenigstens noch eine kleine Vereinbarung abringen konnte.
In den folgenden zwei Monaten bezahlte die Mieterin die Miete.
Ab dem 3. Monat bezahlte sie dann nicht mehr.
Die Vermieterin beauftragte einen Anwalt...die Mieterin zahlte wieder, dann wieder nicht...
Sie ahnen schon, wie es weiterging. Ich erspare Ihnen hier die Details, die die Vermieterin fast in den Wahnsinn getrieben hätten und sie händeringend nach Hilfe suchen ließ.
Drei Jahre später
Jetzt sind seit dem Treffen in der Wohnung mehr als drei Jahre vergangen und seit zwei Wochen ist die Wohnung nach Zwangsräumung endlich wieder frei.
Ausgelöst wurde der Ärger durch eine leichtsinnige Aushändigung des Schlüssels.
So etwas darf nicht passieren.
Die Schlüsselübergabe ist nach Bonitätsprüfung, möglichst nach Entgegennahme der Kaution immer der letzte Schritt bei der Vermietung.
Auf meinen Seminaren wird das intensiv besprochen und meinen Seminarteilnehmern wird dieser Fehler nicht passieren.
Bisher gibt es zu dem Thema Vermietung, Mietvertragsabschluss, Bonitätsprüfung, Kündigung und fristlose Kündigung u.s.w. zwar meine Präsenzseminare, jedoch kein Buch und kein Videoseminar von mir.
Lücke geschlossen
Diese Lücke ist ab sofort geschlossen. Wir haben dazu ein Videoseminar produziert.
Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen! Stellen Sie die Weichen für Ihre Vermietungen rechtzeitig. Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät. Anwälte können dann bestenfalls noch den Schaden reduzieren - aber auch das hat seinen Preis.
Drei Jahre Ärger. Das bedeutet neben finanziellen Einbußen, im konkreten Fall rund 25.000,-- Euro, auch Verlust von Lebensqualitität.
Und das alles nur wegen einem klitzekleinen, leicht vermeidbaren Fehler, entstanden aus Gutgläubigkeit und Vertrauen.
Diese ernüchternde Erkenntnis kam meiner Gesprächspartnerin leider zu spät. Deshalb stand sie drei Jahre lang mit dem Rücken zur Wand.
Für den konkreten Fall dieses Mieteropfers kommt mein Videoseminar zu spät.
Nicht jedoch für alle anderen Vermieter und Investoren. Und auch nicht für die vielen anderen Themen, die bei der Vermietung zu beachten sind.
Es ist ganz einfach, selbst die massiven Widrigkeiten des Vermieterlebens abzuwehren. Alles, was Sie brauchen, lieber Leser, finden Sie in meinen Publikationen und Videoseminaren.
Zur Markteinführung gilt ab heute ein
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Datum: 21.09.2017 - 21:55 Uhr
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