Kinder- und Jugendstärkungsgesetz / Nach Vertagung im Bundesrat: ASB fordert umfassende Reform
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Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erneut von der Tagesordnung
genommen. Damit ist die Frage, ob und wie es mit der Gesetzesreform
weitergeht auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland hatte bereits bemängelt,
dass sich das im Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz
im Wesentlichen auf verbesserte Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder
und Jugendliche und auf Änderungen im Kinderschutz beschränke. Die
angestrebte Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle
Kinder mit und ohne Behinderungen sei ebenso wenig realisiert worden,
wie Änderungen im Pflegekinderwesen.
"Von der ursprünglich anvisierten großen Reform des Kinder- und
Jugendhilferechts ist nur noch eine Schrumpf-Reform übrig geblieben",
machte ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch deutlich. "Die neue
Vertagung verlängert nun allerdings die Ungewissheit, wie es mit dem
Gesetz weitergeht." Bauch machte deshalb erneut deutlich: "Der
richtige Schritt ist und bleibt eine umfassende Reform des SGB VII -
und dafür muss es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen
Anlauf geben."
Pressekontakt:
Hilke Vollmer
Leiterin der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 22.09.2017 - 11:29 Uhr
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