Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasse liegen vor
ID: 1533612
Von den 33 eingegangenen Geboten mussten zudem neun Gebote mit einem Gebotsvolumen von insgesamt 13.361 kW vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Zum einen war dies auf formale Fehler in den Gebotsunterlagen zurückzuführen. Zum anderen mussten vier Gebote aussortiert werden, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Nach Angabe der Bundesnetzagentur handelt es sich dabei um neu zu errichtende Anlagen, die jedoch noch unter die Übergangsbestimmung des § 22 Abs. 4 EEG 2017 fallen und damit nicht an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Anders als bei Windenergieanlagen an Land konnten Betreiber von Biomasseübergangsanlagen nicht auf die gesetzlich festgelegte Förderung verzichten.
Die übrigen zum Zuschlagsverfahren zugelassenen Gebote wurden alle berücksichtigt. Mithin wurden 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 27.551 Kilowatt bezuschlagt. Davon entfielen vier Gebote auf Neuanlagen und 20 Gebote auf Bestandsanlagen. Letztere konnten sich an der Ausschreibung beteiligen, sofern sich ihre Restförderdauer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zum Gebotstermin auf weniger als acht Jahre belief.
Die geringe Wettbewerbsintensität spiegelt sich auch in den Zuschlagswerten wider. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert beträgt 9,86 ct/kWh. Das höchste bezuschlagte Gebot weist einen Gebotswert von 16,90 ct/kWh auf, der damit dem in dieser Runde für Biomassebestandsanlagen geltenden Höchstwert entspricht. Über alle Bestandsanlagen ergibt sich laut Bundesnetzagentur ein durchschnittlicher mengengewichteter Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh. Für die vier bezuschlagten Biomasseneuanlagen beträgt der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert 14,81 ct/kWh und liegt damit nur 0,07 ct/kWh unter dem für Neuanlagen geltenden Höchstwert von 14,88 ct/kWh. Mithin nutzen die meisten der bezuschlagten Projekte die gesetzlich maximal zulässige Förderung weitestgehend aus.
Die nächste Ausschreibung für Biomasseanlagen findet erst in knapp einem Jahr zum Gebotstermin 01.09.2018 statt. Das in dieser Ausschreibungsrunde ungenutzt gebliebene Ausschreibungsvolumen von ca. 80.000 kW wird dabei dem Volumen der nächsten Runde aufgeschlagen.
Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
Tel.: 0341 ? 149500, Internet: www.maslaton.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 25.09.2017 - 17:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1533612
Anzahl Zeichen: 3082
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Leipzig
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 413 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasse liegen vor"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dem EuGH waren zwei Fragen zu einem Fall vorgelegt worden, in dem ein lettischer Bürger die Aufnahme seiner Aussage vor der Polizei gefilmt und veröffentlicht hatte. Die Beurteilung des EuGH könnte mittelfristig auch Bedeutung für Blogger, Podcaster und Influencer hierzulande sowie europaweit e
BAG: Kein automatischer Verfall von Urlaub mehr, es sei denn ... ...
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15) hat im Fall Shimizu die Ausführungen des EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen berücksichtigt und stellenweise konkretisiert. Damit erging ein Grundsatzurteil, das mit dem automatischen Verfall von Urlaubsansprüchen aufräumt
Eichrechtskonforme Umrüstung von Ladesäulen ...
Die Elektromobilität kann dazu beitragen, die ehrgeizigen Klimaschutz- und Energieziele der Europäischen Union und Deutschlands zu erreichen. Sie kann zu einer deutlichen Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr, zur Verbesserung der Luftqualität sowie zur Lärmminderung in städtischen und vorstä
Weitere Mitteilungen von MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bundesnetzagentur verzeichnet hohe Realisierungsrate bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen ...
Schon für die erste Pilotausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verzeichnete die Bundesnetzagentur eine Realisierungsrate von 99,38 %. Die zum 15. April 2015 bezuschlagten Projekte wurden nahezu vollumfänglich innerhalb der 24-monatigen Realisierungsfrist in Betrieb genommen. L
"Isolierte" Darstellung von Flächen für die Windenergie im Flächennutzungsplan ohne gesamträumliches Planungskonzept ...
Das OVG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Normenkontrollurteil zu den Angriffsmöglichkeiten gegen eine isolierte Darstellung von Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB geäußert. Haben Gemeinden eine Flächennutzungsplanung zur Darstellung von Flächen für di
"Wer die Digitalisierung fordert, muss den Datenschutz positiv annehmen" ...
Die Digitalisierung verspricht zahlreiche revolutionäre Entwicklungen für die Energiewirtschaft, insbesondere für die Betreiber von Windenergieanlagen. ?Wind 4.0? steht derzeit aber vor allem für die Weiterentwicklung im Bereich Condition Monitoring, Ertragssteuerung und der maximalen Auslastun
Ein Anwalt umsonst! ...
Immer diese Anwaltskosten! Viele scheuen den Schritt zur anwaltlichen Beratung, wo er nicht absolut notwendig ist. Nur wenn es gar nicht anders geht, schauen sie widerwillig nach einer geeigneten Telefonnummer. Schon seit längerem werben einige Anwälte daher mit "kostenloser Rechtsberatung&qu




