DS-Rendite-Fonds Activity und DS Agility: Landgericht verurteilt Bank wegen Falschberatung
Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Landgericht Hannover entschied in einer Geldanlagesache in Zusammenhängen des Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag ein Bankberatungsgeschehen zugrunde. Ursprünglich intendiert war eine Geldanlage u.a. zum Zwecke der Altersvorsorge. Daraufhin empfahl der Anlageberater u.a. den Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility. Der Anlageberater sagte neben vielen angeblichen Vorteilen auch eine Rendite bis zu 9% p.a. zu. In dem Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Hannover wurde zudem vorgeworfen, dass die Bank es unterliess, über das Risiko der begrenzten Nachschusspflicht zu informieren. Das Landgericht Hannover stellte fest, dass der Anlageberater der Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
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Rechtsanwalt Ralf Renner
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Datum: 26.09.2017 - 08:14 Uhr
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