HSC Aufbauplans VII Schiff: LG Kempten verurteilt Vermittlerin wegen Falschberatung
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HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG:
Landgericht Kempten verurteilt Anlagevermittlungsunternehmen wegen Falschberatung

(firmenpresse) - Das Landgericht Kempten verurteilte ein Anlagevermittlungsunternehmen wegen einer Falschberatung in Zusammenhängen einer Beteiligung an dem Schiffsfonds HSC Aufbauplan VII Schiff GmbH & Co. KG. Der gerichtlichen Entscheidung lag zugrunde, dass eine Anlegerin auf die Empfehlung ihrer Anlageberaterin die Beteiligung an dem HSC Aufbauplans VII Schiff zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Anlageberaterin vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Ehemann der Anlegerin sagte als Zeuge sinngemäss aus, die Anlageberaterin habe den HSC Aufbauplans VII Schiff als sichere Anlage empfohlen und nicht auf das Totalverlustrisiko des Fonds hingewiesen. Die klagende Anlegerin war der Ansicht, durch die Anlageberaterin falsch beraten worden zu sein und forderte mit ihrer Klage Schadensersatz von dem Anlagevermittlungsunternehmen, für das die Anlageberaterin tätig war. Es gelang der Beklagtenseite auch nicht, dass Landgericht Kempten davon zu überzeugen, dass die Anlegern in Kenntnis der Risiken sich dazu entschlossen hätte, die Beteiligung an dem HSC Aufbauplans VII Schiff zu zeichnen. Das Landgericht Kempten stellte fest, dass das beklagte Anlagevermittlungsunternehmen verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung einer Anlegerin von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Das Landgericht Kempten folgte in wesentlichen Punkten der Argumentation der anwaltlich vertretenen Klägerin und verurteilte das beklagte Anlagevermittlungsunternehmen zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
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Wir sind eine auf die Materien des Kapitalanlagerechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 19.03.2018 - 07:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Fonds
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.03.2018
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