Ladenlokale in der Mayener Innenstadt können auch durch Unterstützung der STEG neu vermietet werde

Ladenlokale in der Mayener Innenstadt können auch durch Unterstützung der STEG neu vermietet werden

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(LifePR) - In diesen Tagen konnten gleich mehrere derzeit leerstehende Ladenlokale am Brückentor, am Markt und in der Marktstraße neu vermietet werden.

Eine der Neuvermietungen konnte durch die Unterstützung der Stadtentwicklungsgesellschaft (STEG) im Rahmen des Innenstadtförderprogrammes realisiert werden.

Darüber hinaus werden für zwei weitere Ladenlokale in der Mayener Innenstadt derzeit erfolgsversprechende Gespräche geführt.

?Das zeigt, der Bedarf ist da, und die Mayener Innenstadt ist und bleibt eine attraktive Lage für den Einzelhandel?, ist sich Oberbürgermeister Treis sicher.

Der Stadtchef weist auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die STEG mit dem Geschäftsführer Uwe Hoffmann sowie dem Handlungsbevollmächtigen Heiner Thelen als auch Citymanager Peter Michels Vermietern und auch potenziellen Mieter ihre Unterstützung anbieten.

Geholfen werden kann nicht nur bei der Suche bzw. Vermittlung von Ladenlokalen, sondern auch finanziell: Die STEG hat ein Förderprogramm zur Stärkung der Innenstadt aufgelegt, welches den Handels- und Dienstleistungssektor gezielt stärkt.

Das Förderprogramm soll schwerpunktmäßig Renovierungsmaßnahmen unterstützen und Leerstände durch Zuschüsse zur Miete reduzieren helfen.

Existenzgründer, die ein seit mindestens 6 Monaten leerstehendes Ladenlokal anmieten, können für die Dauer von 12 Monaten einen Mietzuschuss von 25 % der Miete, maximal 200 Euro je Monat, erhalten.

Mit der finanziellen Förderung von Renovierungen sollen Hauseigentümer, die über einen längeren Zeitraum aufgrund eines Leerstandes Mietausfälle hatten, in die Lage versetzt werden, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Gesamtinvestitionen, jedoch höchstens 3.000 Euro.

Voraussetzung für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag an die STEG. Unbedingt zu beachten ist, dass mit der Maßnahme nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Um in den Genuss dieser Förderung zu gelangen, wird darüber hinaus erwartet, dass der Vermieter die Miete reduziert.



Ansprechpartner bei der STEG für das Förderprogramm ist Heiner Thelen, Tel. 02651/882200 oder E-Mail: heiner.thelen@mayen.de .

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Datum: 26.09.2017 - 11:48 Uhr
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