Räumungstitel nach 13 Jahren hinfällig

Räumungstitel nach 13 Jahren hinfällig

ID: 1534108
(LifePR) - Das Recht des Vermieters auf Räumung einer Wohnung ist verwirkt, wenn er über 13 Jahre hinweg die Zwangsräumung nicht veranlasst. Im zugrunde liegenden Streitfall vermietete die beklagte Gemeinde im Landkreis München an das klagende Ehepaar seit Anfang 2000 eine gemeindliche Wohnung. Wegen Mietrückständen in Höhe von 3.671 Euro erwirkte die Gemeinde gegen die Familie am 13. Mai 2003 ein Räumungsurteil. Von der Zwangsvollstreckung des Räumungstitels sah die Gemeinde zunächst aufgrund der Fürsprache der Eltern- und Jugendberatungsstelle des Landratsamtes ab. Diese hatte sich dafür einsetzgesetzt, dass der Familie die Wohnung erhalten bleibt, um eine Entwurzelung der beiden Kinder zu vermeiden. Auch nach dem Räumungsurteil zahlte das Ehepaar die Mieten nur unregelmäßig und nicht vollständig, so dass erhebliche Mietrückstände aufliefen. Mit Schreiben vom März 2016 wurden die Zahlungsrückstände bei dem Ehepaar angemahnt, unter anderem die "Soll-Miete" für Januar, Februar und März 2016. Ende 2016 beauftragte die Gemeinde einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung. Das Ehepaar erhob daraufhin Vollstreckungsabwehrklage gegen die Gemeinde. Das zuständige Amtsgericht gab der Familie Recht. Das Recht der Gemeinde auf Räumung der Wohnung aus dem Urteil von 2003 sei verwirkt. Nach über 13 Jahren haben sich die Mieter als juristische Laien darauf verlassen dürfen, dass die Stadt endgültig von einer Vollstreckung aus dem Räumungstitel Abstand genommen hat, erläutern ARAG Experten das Urteil (AG München, Az.: 424 C 26626/16).

Mehr zum Thema unter: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Ladenlokale in der Mayener Innenstadt können auch durch Unterstützung der STEG neu vermietet werden Versorgungsehe: Witwe geht leer aus
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 26.09.2017 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1534108
Anzahl Zeichen: 1814

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 752 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Räumungstitel nach 13 Jahren hinfällig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z