Von Antiquitäten bis Zigarillos. Dinge, die durch den Zoll dürfen und müssen

Von Antiquitäten bis Zigarillos. Dinge, die durch den Zoll dürfen und müssen

ID: 153486
(firmenpresse) - Wer Urlaubssouvenirs mit nach Deutschland nehmen will muss einiges beachten. Bei der Einreise gelten eine Reihe von Verboten und Beschränkungen für die unterschiedlichsten Waren. Welche Andenken oder Delikatessen bedenkenlos eingeführt werden dürfen und welche Freimengen gelten, zeigt das Flugportal www.fluege.de.

Innerhalb der 27 EU-Staaten herrscht nicht nur Reise-, sondern auch Zollfreiheit. Waren, die ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder Verzehr bestimmt sind, können damit ohne Probleme die Grenzen passieren. Lediglich für die Schweiz und wenige Sondergebiete gelten besondere Regelungen. Obacht ist jedoch bei sogenannten „verbrauchsteuerpflichtigen Waren“ geboten. Für Zigaretten und Alkohol gelten Reisefreigrenzen. Werden diese Menge überschritten, müssen bei der Zollkontrolle (http://www.fluege.de/Katalog/Zollkontrolle/Glossar-2578) Einfuhrabgaben gezahlt werden.

Wer aus nichteuropäischen Ländern nach Deutschland einreist, hat besser keine Waren tierischer Herkunft im Gepäck. Fleisch, Milch und Käse unterliegen entweder strengen Beschränkungen oder sind ganz tabu. Die Gefahr der Seuchenübertragung ist zu groß. Deswegen sind auf jedem deutschen Flughafen Veterinäre im Einsatz, die verdächtige Gepäckstücke nach verbotenen Nahrungsmitteln durchsuchen. Wer dennoch Käse, Wurstwaren oder andere Delikatessen einführen möchte, braucht ein gültiges Begleitdokument, welches die Unbedenklichkeit der einzuführenden Waren bescheinigt.

Weiterhin gilt, dass die Einfuhr von existenzbedrohten Tierarten verboten ist – egal, ob lebend oder ausgestopft. Problematisch sind auch Kunstwerke wie Gemälde oder Antiquitäten. Schließlich könnte es sich dabei um Kulturgüter handeln, die ebenfalls Ausfuhrverboten unterliegen.

Weitere Informationen:
http://news.fluege.de/a-bis-z/von-elefantenhaar-bis-schimmelkaese-was-muss-durch-den-zoll/7952.html


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Bereitgestellt von Benutzer: unisterpr
Datum: 18.01.2010 - 11:29 Uhr
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Freigabedatum: 18.01.2010

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