Rheinische Post: NRW-Landesregierung will Doppelnamen erleichtern
ID: 1535368
Namensrecht reformieren. Künftig soll es leichter möglich sein, dass
alle Familienmitglieder denselben Namen tragen, auch wenn es ein
Doppelname ist. Gleichzeitig soll es auch einfacher werden, den
Nachnamen zu ändern. "Von einer Vereinfachung des Namensrechtes
können unter anderem Menschen profitieren, deren Name Anlass für
Spott bietet", sagte Familien- und Integrationsminister Joachim Stamp
(FDP) der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe). Auch Personen, die
einen gemeinsamen Familiennamen wählen wollen, ohne ihren
Geburtsnamen abzulegen, werde die Änderung zugutekommen. Oder
Einwanderern mit komplizierten Nachnamen sowie Menschen nach einer
Geschlechtsumwandlung. In den USA sei es längst Praxis, dass aus
"Herrn Schmidt" etwa "Mister Smith" werde, sagte Stamp. Die Änderung
des Namensrechts habe bisher für die Landesregierung aber keine
Priorität, betonte der Minister. Eine Änderung wäre über eine
Bundesratsinitiative möglich. Bei ihrem Vorhaben könnte die
schwarz-gelbe Landesregierung Unterstützung aus Berlin bekommen. Das
Bundesjustizministerium prüft nach eigenen Angaben derzeit ebenfalls,
ob die geltenden Regelungen im deutschen Namensrecht zu restriktiv,
wenig flexibel und damit nicht mehr zeitgemäß sind. Diese Prüfung sei
aber noch nicht abgeschlossen, heißt es in Berlin.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.09.2017 - 04:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1535368
Anzahl Zeichen: 1700
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 277 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: NRW-Landesregierung will Doppelnamen erleichtern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).