Orientierungswert für Krankenhäuser 2017 beträgt 2,11 %
ID: 1535401
veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den
sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die
durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der
Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder
Verdienständerungen zurückzuführen ist. Für den Zeitraum des zweiten
Halbjahres 2016 und des ersten Halbjahres 2017 beträgt der
Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum
(zweites Halbjahr 2015/erstes Halbjahr 2016) 2,11 %. Der
Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,73 % und für
Sachkosten bei 1,11 %.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich
Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen
insbesondere die vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte
Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.
Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des
Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des
Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche
Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift
"Wirtschaft und Statistik", Ausgabe September 2012, erschienen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte erteilen:
Zum Orientierungswert für Krankenhäuser
Jutta Spindler
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 08
Zum Teilorientierungswert für Personalkosten
Sandra Klemt
Telefon: +49 (0) 611 / 75 27 06
Zum Teilorientierungswert für Sachkosten
Florian Peter
Telefon: +49 (0) 611 / 75 47 94
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
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Datum: 29.09.2017 - 08:00 Uhr
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