Ein Baum im dritten Stock / In der Loggia einer Mietwohnung kann das verboten werden (FOTO)

Ein Baum im dritten Stock / In der Loggia einer Mietwohnung kann das verboten werden (FOTO)

ID: 1536027

(ots) -
Manch ein Naturliebhaber mag es bedauern, dass er in seiner
Mietwohnung nicht über einen Garten verfügt. Der Versuch, stattdessen
die vorhandene Loggia zu einem grünen Paradies umzufunktionieren, ist
jedoch nicht immer rechtens. So wurde es nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS einem Mieter auferlegt, ein
allzu stark gewachsenes Bergahorn wieder zu entfernen. (Landgericht
München I, Aktenzeichen 31 S 12371/16)

Der Fall: Ein Mann wohnte im dritten Stock eines Mietshauses in
einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Auf seiner Loggia pflanzte er in einem
Holzkasten einen jungen Bergahorn. Er gedieh prächtig und nach
einiger Zeit ragte die Krone über das Hausdach hinaus. Zwar war der
Baum mit drei Ketten und speziellen Spiralen als Rückdämpfern
gesichert, doch die Eigentümerin klagte trotzdem auf Beseitigung des
Baumes. Der Fall ging durch zwei Gerichtsinstanzen.

Das Urteil: Sowohl Amts- als auch Landgericht bestätigten, dass
der Ahorn entfernt werden müsse. Der Baum stehe gar nicht mehr
sicher, weil ein Holzkasten, in dem er ursprünglich gepflanzt worden
war, inzwischen verrottet sei. Man müsse ein Umstürzen befürchten.
Außerdem stelle der Bergahorn in seinen Ausmaßen eine bauliche
Veränderung dar und entspreche nicht der üblichen Nutzung einer
Loggia. Da half es dem Mieter auch nichts, dass er auf den
grundgesetzlich festgeschriebenen Schutz der Natur als Staatsziel
hinwies.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Alte Schäden, neuer Streit / Mieter konnte nicht belegen, dass Risse und Kratzer vom Vormieter stammten (FOTO) Von wegen niedlich -
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.10.2017 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1536027
Anzahl Zeichen: 1931

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 386 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein Baum im dritten Stock / In der Loggia einer Mietwohnung kann das verboten werden (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-10-loggia-baum.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 17-10-loggia-baum.jpg


Alte Schäden, neuer Streit / Mieter konnte nicht belegen, dass Risse und Kratzer vom Vormieter stammten (FOTO) ...
Wer eine Wohnung mietet, der sollte tunlichst ganz genau auf eventuell bereits vorhandene Schäden achten und diese auch gemeinsam mit dem Eigentümer dokumentieren. Wer erst deutlich später darauf hinweist, der hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor Gericht schl

200 Quadratmeter zu zweit / Sozialgericht lehnte angesichts eines vorhandenen Eigenheims Zuschüsse ab (FOTO) ...
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beansprucht, der muss es sich gefallen lassen, dass die Behörden sein Vermögen genau unter die Lupe nehmen. Wenn jemand Eigentümer eines 205 Quadratmeter großen Wohnhauses ist, dann kann das Amt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern d

Duschen im Sitzen / Bauliche Gegebenheit des Bades kann notfalls dazu zwingen (FOTO) ...
Es dürfte kein Zweifel daran bestehen, in welcher Position die meisten Menschen am liebsten duschen wollen: im Stehen. Nur im Falle von Krankheit oder Gebrechlichkeit wird in der Regel eine sitzende Haltung eingenommen. Doch manchmal kann es auch der bauliche Zustand eines Badezimmers sein,

DEINHANDY.de Gewinnspiel ...
DEINHANDY beendet seinen Geburtstagsmonat und verlost Samsungs neues Flagschiff Smartphone in der Sonderedition Deepsea Blue, die Du nur online und exklusiv bei DEINHANDY bekommst. Obendrauf gibt es noch eine DeX Station, mit der Du Dein Handy wie einen Desktop-Computer nutzen kannst. - Folge Dei


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z