Bundesgerichtshof bestätigt Arzneimittelpreisverordnung (FOTO)
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(ots) -
Deutschlands Apotheker reagieren positiv auf die heutige
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, dass
pharmazeutische Großhändler weiterhin ein Skonto gewähren dürfen,
wenn Apotheken ihre Rechnungen schnell bezahlen. Das Urteil bestätigt
damit die Arzneimittelpreisverordnung mit ihrem bundeseinheitlichen
Apothekenabgabepreis für rezeptpflichtige Medikamente.
"Deutschlands höchste Richter in Zivilsachen haben die
Arzneimittelpreisverordnung bestätigt und Klarheit darüber
geschaffen, unter welchen Bedingungen die Apotheken die Arzneimittel
beim Großhandel beziehen dürfen", sagt Friedemann Schmidt, Präsident
der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, zur
heutigen Entscheidung. "Damit hat der Bundesgerichtshof die Erwartung
von Staat und Gesellschaft bekräftigt, dass Apotheker als
Freiberufler und Kaufleute möglichst effizient und rational handeln.
So können die Apotheken ihrer Aufgabe nachkommen, die wohnortnahe
Arzneimittelversorgung zu gewährleisten sowie Ausbildungs- und
Arbeitsplätze zu schaffen." Allerdings seien Skonti sehr individuelle
Konditionen, die jeder einzelne Apotheker von seinem Großhändler
eingeräumt bekomme, so Schmidt.
Zum Hintergrund: Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist
eine tragende ordnungspolitische Säule des deutschen
Gesundheitswesens und seiner Arzneimittelversorgung. Ausgehend vom
Herstellerabgabepreis führen gesetzlich festgelegte Zuschläge für
Großhandel und Apotheke sowie die Mehrwertsteuer zu einem
bundeseinheitlichen Apothekenabgabepreis für jedes rezeptpflichtige
Medikament. Damit werden das Sachleistungsprinzip und der
Kostendämpfungsmechanismus in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) ermöglicht, aber auch der Verbraucherschutz gestärkt:
Kurzfristig schützt die AMPreisV den Patienten davor, dass seine
Notlage durch überhöhte Preise ausgenutzt wird. Mittel- und
langfristig verhindert sie qualitätsminderndes Preisdumping und
sichert die flächendeckende Versorgung durch ein Netz wohnortnaher
Apotheken.
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Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, r.kern@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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Datum: 05.10.2017 - 11:05 Uhr
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