Verkaufspartys - Konsum beim Kaffeeklatsch!

Verkaufspartys - Konsum beim Kaffeeklatsch!

ID: 1537627

ARAG Experten sagen, worauf Verbraucher achten sollten



(LifePR) - Die "Tupperparty" ist die Mutter der Verkaufsveranstaltungen im eigenen Wohnzimmer. Seit 1962 vertreibt das US-Unternehmen Haushaltsprodukte aus Polyethylen auch in Deutschland. Es wurde zum Marktführer obwohl ? oder gerade weil ? die praktischen Haushaltshelfer nicht in Haushaltsgeschäften zu finden sind. Mittlerweile folgten viele Anbieter von Mode über Kosmetik bis hin zum Erotik-Spielzeug dem Vertriebsmodell. Was es dabei für Verbraucher zu beachten gibt, erläutern ARAG Experten.

Shopping im Wohnzimmer

Das Einkaufserlebnis zu Hause und in Partylaune hat viele Vorteile ? für die Verkäufer! Zum einen sparen die Hersteller ganz gewaltig an Fixkosten für Läden, Werbekampagnen und nicht zuletzt für Personal. Denn die Präsentatoren auf den Verkaufspartys arbeiten meist auf Provisionsbasis. Zum anderen können die Kunden und Kundinnen die Angebote nicht unmittelbar mit anderen Konkurrenzprodukten vergleichen. Das Wissen um Preise und Qualität der Konkurrenz bewahrt Interessenten aber gerade, auf der Party scheinbar hochwertige Produkte zu hohen Preisen zu erwerben. Häppchen, Getränke und Partylaune fördern den Absatz weiter. Denn wer auf die Angebote mit Zurückhaltung reagiert, wird schnell als Partymuffel abgestempelt; und wer ist in geselliger Runde schon gern die Spaßbremse?

Widerruf ist möglich!

Oft wird ein Spontankauf binnen kurzer Zeit bereut. Käufer, die ihre Bestellung auf Verkaufspartys gerne rückgängig machen möchten, können sie binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ? unter Umständen erst ab Erhalt der Waren ? widerrufen. Über dieses Recht müssen Kunden bei Vertragsabschluss informiert werden. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß, erlöscht das Widerrufsrecht erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss bzw. nach Erhalt der Waren.

Reklamationen: Wer haftet?

Um Mängel an der gelieferten Ware müssen sich die Gastgeber einer Verkaufsparty nur kümmern, falls sie die Waren auf eigene Rechnung erworben haben, um sie anschließend zu verkaufen. Wird hingegen für die Vorführung und den Vertrieb der Präsentator oder eine Präsentatorin einer Firma hinzugebeten, dann muss der Anbieter Produktfehler beseitigen oder für einwandfreie Ware sorgen. Im Zweifelsfall sollten sich Kunden an die Geschäftspartner halten, die als Verkäufer im Vertrag genannt sind, raten ARAG Experten. Vorsicht jedoch bei Geschäftsadressen mit Sitz im Ausland: Bei solchen Firmen kann es schwierig sein, überhaupt Ansprüche durchzusetzen.



Download des Textes:https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Welthundetag 10. Oktober – Aktionen zum Thema Hundeversicherungen LG Bielefeld: Werbung mit blutzuckersenkender Wirkung von Zimtkapseln verboten
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 06.10.2017 - 09:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1537627
Anzahl Zeichen: 2854

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 442 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verkaufspartys - Konsum beim Kaffeeklatsch!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell... ...

+++ Aufs falsche Pferd gesetzt +++ Die Gewährleistung lässt sich grundsätzlich auch beim Pferdekauf ausschließen, doch dafür gibt es Grenzen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach eine Verkäuferin d ...

Data Act: Mehr Kontrolle für Verbraucher ...

Ob das vernetzte Auto, die smarte Waschmaschine oder der Heizthermostat - immer mehr Geräte sammeln Daten. Bisher blieben diese Informationen meist beim Hersteller. Mit dem Data Act (Datengesetz) der Europäischen Union (EU) ändert sich das: Ab dem ...

So klingt der bundesweite Warntag ...

Die Sirenen der Feuerwehren gehören wohl zu den bekanntesten Warntönen, da sie meist einmal pro Woche pünktlich um 12 Uhr losheulen. Doch am 11. September um 11 Uhr wird es in ganz Deutschland laut. Dann ist bundesweiter Warntag. An diesem Tag wir ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z