Videokamera im Auto unzulässig

Videokamera im Auto unzulässig

ID: 1539131
(LifePR) - Es ist nicht zulässig, seinen Pkw vorne und hinten mit einer Videokamera auszustatten und damit laufend Videoaufzeichnungen des öffentlichen Verkehrsraums zu fertigen und zu speichern. Eine 52-jährige Frau wurde in einem aktuellen Fall wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung und Bereithaltung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt. Die Betroffene parkte am 11.08.2016 von circa 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr ihren Pkw in München. Das Fahrzeug war vorne und hinten mit einer Videokamera ausgestattet. Die Kameras fertigten laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums. Diese Aufzeichnungen wurden gespeichert. Auf diese Weise wurden mindestens drei andere Fahrzeuge, die sich vor oder hinter dem Straßenraum des geparkten Fahrzeugs befanden, aufgezeichnet. Die Videoaufzeichnungen wurden durch die Betroffene der Polizei übergeben, da ein anderes Fahrzeug ihr geparktes Fahrzeug gestreift und beschädigt hat und sie die Videoaufzeichnungen als Beweismittel vorlegen wollte. Gegen die Betroffene wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Das AG München beurteilte das Verhalten der Betroffenen als vorsätzliche Ordnungswidrigkeit. Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stelle einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlichen Raumes durch Privatbürger sei nicht zulässig, da es in das Recht unbeteiligter Personen in schwerwiegender Weise eingreift, selbst bestimmen zu können, wo und wann man sich aufhält, ohne dass unbeteiligte Personen dies dokumentieren und bei Behörden verwenden, erläutern ARAG Experten (Amtsgericht München, AZ: 1112 OWi 300 Js 121012/17).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Fallstrick Irreführende Werbung Ehrverletzende Behauptung zu lange her
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.10.2017 - 09:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539131
Anzahl Zeichen: 1983

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 495 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Videokamera im Auto unzulässig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unerlaubte Küsse: Wenn Zuneigung strafbar wird ...
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall

Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che

Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Ehrverletzende Behauptung zu lange her ...
Für eine Klage wegen unwahrer und ehrverletzender Tatsachenbehauptungen besteht in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn sie erst mehr als ein Jahr nach dem Vorfall eingereicht wird. Der Kläger im verhandelten Fall ist der Lebensgefährte einer Wohnungseigentümerin. Er nahm als Vertre

Gekauft wie gesehen ...
Wird bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf im Kaufvertrag zum Zweck des Gewährleistungsausschlusses die Formulierung "gekauft wie gesehen" verwendet, erfasst der Ausschluss nur solche Mängel, die ein Laie bei einer Besichtigung erkennen kann. Die Klägerin kaufte im konkreten Fall von p

Deutscher Fairness-Preis 2017 ...
So unterschiedliche Unternehmen wie Alltours, Bosch, Condor, Jet, Medion, Sixt, Tchibo Kaffee-Bar und Techniker Krankenkasse haben zumindest einen gemeinsamen Nenner: Sie zählen aus Kundensicht zu den fairsten Anbietern Deutschlands. Das Deutsche Institut für Service-Qualität zeichnet gemeinsam

Opalenburg Gesellschafterversammlung – wenig Transparenz ...
München, 10.10.2017: Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG wurden mit Schreiben vom 06.10.2017 von der Opalenburg Vermögensmanagement AG zur ordentlichen Gesellschafterversammlung in München am 25.10.2017 eingeladen. CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z