Ehrverletzende Behauptung zu lange her

Ehrverletzende Behauptung zu lange her

ID: 1539132
(LifePR) - Für eine Klage wegen unwahrer und ehrverletzender Tatsachenbehauptungen besteht in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn sie erst mehr als ein Jahr nach dem Vorfall eingereicht wird. Der Kläger im verhandelten Fall ist der Lebensgefährte einer Wohnungseigentümerin. Er nahm als Vertreter seiner Partnerin am 03.04.2012 an einer Eigentümerversammlung teil. Dort verlas der Versammlungsleiter, der Geschäftsführer der Hausverwaltung, auszugsweise folgendes Schreiben einer Eigentümerin aus der Wohnungseigentümergemeinschaft, dessen Inhalt auch protokolliert wurde: "Am Mittwoch, den 27.03.12 wurde ich in der Tiefgarage schwer attackiert. Ich fuhr um 18 Uhr in die Tiefgarage, da verließ (Name des Klägers) die Garage, kam aber nach kurzer Zeit wieder zurück. Mein Fahrrad, das in der Garage stand, stellte ich vor das Garagentor von Frau (Name der Lebensgefährtin des Klägers). (Name des Klägers) warf, anders kann man es nicht bezeichnen, mein Fahrrad und den darauf liegenden Ordner in meine Garage. Meinen Wohnungsschlüssel, der am Schloss des Garagentores hing, fand ich erst nach Suchen in meiner Garage. (Name des Klägers) schrie mich an und beschimpfte mich mit den schlimmsten Ausdrücken. Sein Verhalten mir gegenüber ist so aggressiv, dass man es mit der Angst zu tun bekommt?". Die Behauptungen in dem Schreiben waren frei erfunden. Der Kläger verklagte die Verfasserin des Schreibens in einem weiteren Prozess auf Unterlassung dieser Äußerungen. Dies wurde von ihr anerkannt. Der Kläger meinte, dass die beklagte Hausverwaltung durch die Verlesung und Protokollierung des Schreibens massiv seine Persönlichkeitsrechte verletzt und gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe. Er erhob daher am 20.05.2016 Klage gegen die Hausverwaltung. Er verlangte das Unterlassen der ehrverletzenden Behauptungen für die Zukunft und die Entfernung des Textes aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung. Das AG hat die Klage abgewiesen. Bei derartigen Ansprüchen sei anerkannt, dass die verletzenden Wirkungen durch Zeitablauf oder langes Zuwarten bis zu einem Vorgehen gegen die Beeinträchtigung beseitigt sein können. In der Regel bestehe kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, wenn die Klage erst mehr als ein Jahr später eingereicht wird. Hier habe der Kläger mit der Klageerhebung mehr als vier Jahre gewartet, ohne einen vernünftigen Grund für dieses lange Zuwarten vorgebracht zu haben. Indem der Kläger jedoch über Jahre hinweg die Behauptung widerspruchslos hingenommen habe, habe er nicht nur bei der Beklagten den Anschein erweckt, die Angelegenheit sei erledigt, sondern auch in objektiver Hinsicht zum Ausdruck gebracht, dass ihm die Verbreitung der Äußerungen offensichtlich nicht so wichtig war, erklären ARAG Experten (AG München, Az.: 213 C 10547/16 (2)).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Videokamera im Auto unzulässig Gekauft wie gesehen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.10.2017 - 09:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539132
Anzahl Zeichen: 2805

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 398 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ehrverletzende Behauptung zu lange her"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu

Sicher unterwegs: So sind Radler und Rad gut geschützt ...
Viele nutzen ihr Rad inzwischen ganzjährig. Ob zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen, ob mit oder ohne Kinder oder Hund im Gepäck: Durch den Boom von E-Bikes und Lastenrädern hat die Zahl der Fahrradfahrer deutlich zugenommen. Aber es gibt auch noch die Freizeit- und Schön-Wetter-Fahrer - und für


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Videokamera im Auto unzulässig ...
Es ist nicht zulässig, seinen Pkw vorne und hinten mit einer Videokamera auszustatten und damit laufend Videoaufzeichnungen des öffentlichen Verkehrsraums zu fertigen und zu speichern. Eine 52-jährige Frau wurde in einem aktuellen Fall wegen vorsätzlicher unbefugter Erhebung und Verarbeitung un

Gekauft wie gesehen ...
Wird bei einem privaten Gebrauchtwagenkauf im Kaufvertrag zum Zweck des Gewährleistungsausschlusses die Formulierung "gekauft wie gesehen" verwendet, erfasst der Ausschluss nur solche Mängel, die ein Laie bei einer Besichtigung erkennen kann. Die Klägerin kaufte im konkreten Fall von p

Deutscher Fairness-Preis 2017 ...
So unterschiedliche Unternehmen wie Alltours, Bosch, Condor, Jet, Medion, Sixt, Tchibo Kaffee-Bar und Techniker Krankenkasse haben zumindest einen gemeinsamen Nenner: Sie zählen aus Kundensicht zu den fairsten Anbietern Deutschlands. Das Deutsche Institut für Service-Qualität zeichnet gemeinsam

Opalenburg Gesellschafterversammlung – wenig Transparenz ...
München, 10.10.2017: Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG wurden mit Schreiben vom 06.10.2017 von der Opalenburg Vermögensmanagement AG zur ordentlichen Gesellschafterversammlung in München am 25.10.2017 eingeladen. CLLB Rechtsanwälte empfehlen: Anleger


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z