Netzentgelte: Bundesverfassungsgericht schwächt Rechte der Stromkunden
ID: 1542349
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem heute veröffentlichten
Beschluss die Rechte der Nutzer von Strom- und Gasnetzen geschwächt.
Das Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick hatte in Karlsruhe für
sein Grundrecht auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung der
Netzentgelte geklagt. Diese Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur
Entscheidung angenommen.
Dazu erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von
LichtBlick: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine
schlechte Nachricht für Deutschlands Stromkunden und die
Energiewende. Die Finanzierung der Strom- und Gasleitungen bleibt
auch in Zukunft eine Blackbox. Eine wirksame rechtliche Kontrolle der
Netzkosten ist nicht möglich. Leider lässt das Gericht keine
Bereitschaft erkennen, sich mit der unbefriedigenden
Regulierungspraxis in Deutschland auseinanderzusetzen."
Die Entgelte der 1500 Strom- und Gasnetzbetreiber werden von der
Bundesnetzagentur bzw. den zuständigen Landesbehörden genehmigt.
Netznutzer wie LichtBlick können bei Zweifeln an der festgelegten
Gebührenhöhe eine gerichtliche Prüfung verlangen. Zuletzt hatte der
Bundesgerichtshof die Hürden für die rechtliche Überprüfung
genehmigter Netzentgelte jedoch deutlich erhöht. Dagegen hatte
LichtBlick Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil das Unternehmen
seine Grundrechte verletzt sieht. Im konkreten Verfahren hatte
LichtBlick in vier Fällen gegen überhöhte Netzentgelte der
RWE-Töchter Westnetz und Mitnetz geklagt.
"Alle vorgesehenen Rechtsinstrumente zur Kontrolle der
Netzentgelte durch die Netznutzer sind stumpfe Schwerter:
Beiladungsersuche zu den behördlichen Genehmigungsverfahren werden
regelmäßig abgelehnt. Genehmigungsbescheide werden ausschließlich
geschwärzt veröffentlicht. Und die zivilrechtliche Kontrolle ist
durch die Rechtsprechung massiv eingeschränkt. Leider haben die
Karlsruher Richter sich nicht mit diesen Mängeln der gängigen
Regulierungspraxis beschäftigt. Offenbar ist eine wirksame Kontrolle
der Netzentgelte nicht erwünscht", erläutert Lücking.
Die Entgelte für die Stromleitungen zahlen Haushalte und Industrie
über ihre jährliche Stromrechnung. Die Netzentgelte sind in den
letzten Jahren trotz Regulierung deutlich gestiegen. Sie sind heute
der größte Einzelposten auf der Stromrechnung. Ein
Durchschnittshaushalt zahlt 2017 rund 287 Euro für das Netz - das
entspricht etwa einem Viertel der gesamten Stromkosten. Pro Jahr
fließen schätzungsweise 18 bis 22 Milliarden Euro in die Kassen der
Netzbetreiber. Die genauen Kosten sind aufgrund der intransparenten
Regulierungspraxis nicht bekannt.
Weitere Informationen: Ein Hintergrundpapier (PDF, 13 Seiten) zu
Netzkosten und zur derzeitigen Regulierungspraxis kann unter
www.lichtblick.de/presse heruntergeladen werden.
Über LichtBlick:
LichtBlick ist ein Energie- und IT-Unternehmen. Über eine Million
Menschen - die LichtBlicker - vertrauen bereits auf die reine Energie
des Pioniers und Marktführers für Ökostrom und Ökogas. Das innovative
Unternehmen entwickelt mit dem SchwarmDirigenten die IT-Plattform der
Energiewende zur intelligenten Vernetzung dezentraler Kraftwerke,
Speicher und Lasten. LichtBlick beschäftigt 430 Mitarbeiter und
erzielte 2016 einen Umsatz von rund 670 Millionen Euro. Info:
www.lichtblick.de
Kontakt:
Ralph Kampwirth, Bereichsleiter Unternehmenskommunikation
LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg, Tel: 040 / 63601208,
Mobil 0170-5651556
E-Mail: ralph.kampwirth@lichtblick.de
LichtBlick auf Twitter: @lichtblick_de
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Datum: 19.10.2017 - 10:43 Uhr
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