Kundenbewertungen im Internet nicht immer erlaubt
(LifePR) - Wenn es darum geht, die eigenen Produkte auf einem hart umkämften Markt zu positionieren, sind Unternehmen durchaus erfinderisch. Um verbotene Schleichwerbung zu vermeiden, lassen manche Firmen einfach Kunden für sie sprechen. Doch die ARAG Experten warnen: Kundenbewertungen im Internet können auch irreführende Werbung sein und sind damit untersagt. In einem konkreten Fall war ein Waschmittelhersteller vom Wettbewerbsverband abgemahnt worden, weil er damit warb, dass man mit seiner so genannten Zauberkugel Waschmittel sparen könne. Da der wissenschaftliche Beweis fehlte, musste der Konzern ein Unterlassungserklärung abgeben. Vor und nach Abgabe der Erklärung veröffentlichte die Firma auf der Homepage Kundenbewertungen, die suggierierten, man verbrauche mit der Zauberkugel weniger Waschmittel und spare Geld. Verboten, wie die Richter befanden. Die Kundenkommentare mussten daher gelöscht werden (Oberlandesgericht Köln, Az.: 6 U 161/16).
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 27.10.2017 - 09:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1545479
Anzahl Zeichen: 975
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
856 mal aufgerufen.
Viele Menschen zieht es im Herbst in den Wald und sie müssen dafür nicht mal weit in die Ferne: Denn fast 30 Prozent der deutschen Bodenfläche ist Wald, wobei Bayern mit knapp 2,5 Millionen Hektar das waldreichste Bundesland ist. Viele Möglichkei ...
Sofern sie ihr nicht widersprachen, erhielten rund 73 Millionen gesetzlich Versicherte bereits im Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA). Seit April konnten dann Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser die ePA nutzen. Doch ab Okt ...
Auch im Homeoffice besteht Unfallversicherungsschutz
Das stimmt. Wer sich im Homeoffice eine Verletzung zuzieht, die in klarem Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, genießt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt laut ARAG Ex ...