Rückschlag für Hans im Glück im Rechtsstreit mit Peter Pane:
Kündigung von Hans im Glück unwirksam
ID: 1548452
juristischen Auseinandersetzung mit Hans im Glück hat die Paniceus
Gastro Systemzentrale GmbH heute vor dem Landgericht München I einen
wichtigen Etappensieg errungen. In dem heutigen Verkündungstermin
haben die Richter zwar kein Urteil bekanntgegeben aber einen
Beschluss veröffentlicht, der die grundlegende Position von Paniceus
stärkt: Die von Hans im Glück ausgesprochene Kündigung wegen
angeblicher Vertragsverstöße war unwirksam.
In dem Prozess geht es um Schadenersatzforderungen, die Hans im
Glück und Peter Pane gegenseitig stellen. Hintergrund der Klage sind
wechselseitig ausgesprochene Kündigungen von Systempartnerverträgen.
In Folge der von ihr selbst ausgesprochenen Kündigung musste Paniceus
seine 12 Hans-im-Glück-Restaurants binnen kürzester Zeit auf ein
neues Konzept umstellen, um eine Schließung aller Restaurants zu
verhindern: Peter Pane. Auf den Ersatz der damit verbundenen Kosten
klagt Paniceus.
Das Landgericht München I appelliert nun an die Parteien, ein
gerichtliches Mediationsverfahren zur Beilegung des Rechtsstreits mit
einem Mediationsrichter abseits des Rechtsstreits aufzunehmen. Hierzu
ist die Zustimmung von Hans im Glück und Paniceus erforderlich.
Vergleichsversuche vor dem Landgericht München I sind leider in
der Vergangenheit gescheitert, so dass nunmehr ein Urteil durch das
Landgericht München I gefällt werden muss. Die Bereitschaft von
Paniceus zu einer grundsätzlichen Einigung besteht fort.
"Die Richter haben sich tief in den komplexen Sachverhalt
eingearbeitet und unsere grundsätzliche Einschätzung bestätigt. Dass
ein von uns angebotener Vergleich von Hans im Glück in der
Vergangenheit nicht akzeptiert wurde, führte zu der Notwendigkeit,
den Prozess fortzuführen. Vielleicht gibt es nun noch eine Chance zur
Einigung", sagt Geschäftsführer und Inhaber von Paniceus, Patrick
Junge.
"Unabhängig von den gerichtlichen Auseinandersetzungen werden wir
den Expansionskurs mit dem sehr erfolgreichen
Systemgastronomiekonzept Peter Pane fortsetzen. Dieser vollzieht sich
unabhängig von der gerichtlichen Auseinandersetzung"
Pressekontakt:
Jörg Forthmann
Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg
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Datum: 07.11.2017 - 11:53 Uhr
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