Air Berlin: Anleger könnten im Insolvenzverfahren leer ausgehen
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Air Berlin: Anleger könnten im Insolvenzverfahren leer ausgehen

(firmenpresse) - Die Fluglinie Air Berlin ist Geschichte. Für die Gläubiger der Airline vermutlich eine Geschichte ohne Happyend. Denn sie müssen befürchten, dass sie im Insolvenzverfahren fast leer ausgehen werden.
Air Berlin hebt nicht mehr ab. Die letzten Flugzeuge sind Ende Oktober gelandet. Anfang November wurden dann die Insolvenzverfahren über die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Kommanditgesellschaft) und über ihre persönlich haftende Gesellschafterin Air Berlin PLC am Amtsgericht Charlottenburg eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 36a IN 4295/17 und 36a IN 4301/17). Für die Gläubiger, zu denen auch die Anleihe-Anleger gehören, bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Die schlechte Nachricht ist allerdings, dass die Hoffnungen auf eine nennenswerte Insolvenzquote äußerst gering sind.
Grund ist, dass nach Angaben des Sachwalters Masseunzulänglichkeit droht. Das bedeutet, dass bestenfalls nur die finanziellen Verpflichtungen, die Air Berlin nach dem Insolvenzantrag eingegangen ist, z.B. der Überbrückungskredit der Bundesregierung, noch erfüllt werden können. Für alle anderen Gläubiger sieht es düster aus. Ihnen drohen hohe finanzielle Verluste.
Das gilt auch für die Anleger der Air Berlin Anleihen. Sie haben aber unabhängig vom Insolvenzverfahren die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Ansprüche können beispielsweise durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.
Die Air Berlin Anleihen lockten mit vergleichsweise hohen Zinsen. Allerdings befand sich die Fluggesellschaft auch schon seit Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu zählt auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Risiko des Totalverlusts ihres investierten Kapitals. Wurden die bestehenden Risiken von den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, haben diese gegen ihre Informationspflicht verstoßen, so dass die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ebenso hätten in den Emissionsprospekten die bestehenden Risiken dargestellt werden müssen. Bei falschen oder unvollständigen Angaben können ebenfalls Schadensersatzansprüche entstanden sein.
Zur Durchsetzung und Wahrung ihrer Interessen können sich die Anleger der Air Berlin Anleihen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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Datum: 09.11.2017 - 09:05 Uhr
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