Bundesla?nder mu?ssen Einheitlichkeit beim Datenschutz sichern
ID: 1550506
BvD begru?ßt erste Entwu?rfe fu?r Landesdatenschutzgesetze
Mo?glich ist dies laut Kramer durch gleichlautende Formulierungen, die die Spielra?ume der O?ffnungs- bzw. Spezifizierungsklausen nutzen, welche die DS-GVO den EU-Mitgliedsstaaten einra?umt. Fu?r Unternehmen und Beho?rden, aber auch fu?r Bereiche wie der Hochschulforschung, fu?r ku?nstlerische Einrichtungen und dem Bescha?ftigten-Datenschutz im o?ffentlichen Bereich sei dies von zentraler Bedeutung. Nur eine u?ber die Grenzen der Bundesla?nder hinweg einheitliche und versta?ndliche Gesetzgebung ko?nne die Akzeptanz fu?r das komplexe Thema Datenschutz bei verantwortlichen o?ffentlichen Stellen, deren Auftragsverarbeitern und den Bu?rgern fo?rdern.
?Neben der DS-GVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz darf es in zentralen Fra- gen keine abweichenden Datenschutzgesetze in den 16 Bundesla?ndern geben?, sagte Kramer. ?Die fo?derale Struktur darf sich nicht zum Hemmschuh der Digitalisierung entwickeln.?
Die DS-GVO trat am 25. Mai 2016 in Kraft und muss ab 25. Mai 2018 von Unternehmen und Beho?rden angewendet werden. Aktuell liegen neben dem bayerischen Entwurf weitere Entwu?rfe der La?nder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg vor.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit rund 1.000 Mitgliedern fo?rdert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Beho?rden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstu?tzung bei der ta?glichen Berufsausu?bung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme.
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Datum: 13.11.2017 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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