ARAG Verbrauchertipps

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1550960

Bagatellschäden/Knöllchen/nasses Laub/Testamentsurkunde



(firmenpresse) - Wann zahlt der Mieter für Bagatellschäden?

Laut BGB muss ein Vermieter Reparaturen einer Mietsache aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs oder altersbedingten Verschleißes übernehmen. Diese Pflicht kann er jedoch in begrenztem Rahmen durch eine so genannte Kleinreparaturklausel im Mietvertrag dem Mieter auferlegen. Ein Beispiel: "Der Mieter hat die Kosten für kleine Instandsetzungen bzw. zur Beseitigung von Bagatellschäden bis zu einem Betrag von insgesamt 75 Euro pro Einzelreparatur selbst zu tragen." Fehlt im Mietvertrag eine solche Klausel, ist der Mieter laut ARAG Experten nicht zur Zahlung von Kleinreparaturen verpflichtet. Für alle Kleinreparaturen eines Jahres liegt die Grenze bei 150 bis 200 Euro, früher waren es 300 bis 400 Mark, oder acht bis zehn Prozent der Jahresmiete (BGH, Az.: VIII ZR 91/88, VIII ZR 38/90, VIII ZR 129/91). Eine Mietvertragsklausel, die darüber hinausgeht, ist rechtlich nicht wirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Ist die Klausel im Vertrag wirksam, muss der Mieter aber nur die Reparaturen bezahlen, die den vereinbarten Wert nicht übersteigen. Er muss also nicht anteilig zahlen, wenn die Rechnung des Handwerkers höher als die Kostengrenze für die Einzelreparatur ist.



Download unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/





Wenn der Chef das Knöllchen zahlt...

Paketzusteller gehören zu den chronischen Falschparkern. Denn wo ihre Firma keine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen in Halteverbots- und Fußgängerzonen bekommen kann, wird ein Knöllchen für eine schnelle Paketzustellung billigend in Kauf genommen. Die Knöllchen zahlt in der Regel der Chef. Ein kalkuliertes Risiko also. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Verwarnungsgelder vom Finanzamt nicht zum Arbeitslohn der angestellten Fahrer gezählt werden dürfen und damit auch nicht der Lohnsteuer unterliegen. Verwarnungsgelder haben keinen Entlohnungscharakter. Dafür bräuchte es zunächst einmal einen Zufluss von Arbeitslohn bei den Angestellten; der ist in diesem Fall aber nicht gegeben (Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 1 K 2470/14 L).





Mehr zum Thema unter:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/





Nasses Laub - gefährlich wie Glatteis

Noch hat der Winter uns nicht in seinem kalten Griff. Doch auch wenn der Herbst noch ein paar schöne Tage für uns bereithält; er hat auch seine Tücken - besonders für Autofahrer. Das auf den Straßen liegende Laub verbindet sich mit Nässe zu einer rutschigen Seifenschicht. Daher ist schon im Herbst der Bleifuß auf dem Gaspedal tabu. Denn wer auf feuchtem Herbstlaub eine Vollbremsung einleiten muss, landet schnell im Graben oder im vorausfahrenden Fahrzeug. ARAG Experten raten also dringend dazu, auch den Sicherheitsabstand im Herbst so groß wie möglich zu halten und vorausschauend zu fahren.



Mehr zum Thema unter:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/





Auch ein kopiertes Testament zählt

ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch die Kopie des letzten Willens als Erbnachweis dienen kann. Zumindest wenn das Original der Testamentsurkunde nicht mehr auffindbar ist. In einem konkreten Fall konnte ein Enkel nur noch mit der Kopie des gemeinschaftlichen Testamentes seiner Großeltern aufwarten, das ihn zum Alleinerben machte. Das Problem: Es gab ein älteres Testament, ebenfalls notariell aufgesetzt, in dem das verstorbene Ehepaar eine gemeinnützige Organisation als Schlusserben eingesetzt hatte. Und diese Urkunde lag als Original vor. Trotzdem erkannten die Richter den Enkel als Erben an, denn dass die aktuellste Fassung des Testamentes formgültig errichtet wurde, konnte auch mit der Kopie nachgewiesen werden (Oberlandesgericht Köln, Az.: 2 WX 550/16).



Mehr zum Thema unter:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  Jürgen Drews (72) spricht in Warum ich depressiv war - persönliche Hilfe zur Selbsthilfe
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.11.2017 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1550960
Anzahl Zeichen: 4835

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 613 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unerlaubte Küsse: Wenn Zuneigung strafbar wird ...
Wenn der Richter küsst statt urteilt Flirts am Arbeitsplatz können durchaus charmant sein, solange beide freiwillig mitspielen. Doch spätestens bei ungewollten Küssen endet jede Romanze abrupt im Bereich des Strafrechts. Und wer sollte dies besser wissen als ein Jurist? In einem konkreten Fall

Sommerurlaub ohne Stress: Diese Rechte haben Reisende ...
Vor einigen Tagen wurde das „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Was haben Urlauber davon? Tobias Klingelhöfer: Dadurch wird die Abfertigung an vielen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen vermehrt auf automatisierte Che

Shopping im Urlaub: Was gilt beim Zoll? ...
Sind Einkäufe innerhalb der EU problemlos möglich? Wer innerhalb der Europäischen Union reist, profitiert vom freien Warenverkehr. Waren dürfen laut ARAG Experten grundsätzlich ohne Zollformalitäten mitgebracht werden, sofern sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Das gilt auch für


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Finanzwissen mit kostenloser Quiz App spielerisch aufbauen (FOTO) ...
Das RWB Capital Quiz ist ab sofort für alle gängigen mobilen Betriebssysteme verfügbar. Sachpreise und Rabatte schaffen Anreize zur Quiz-Teilnahme. Die App wurde gemeinsam mit Welt der Wunder entwickelt. Die RWB Group, markführender Anbieter und Spezialist für Private Equity in Deut

FELDER GROUP Woodworking - Die smarte APP für Holzbearbeiter ist da! ...
In der App der FELDER GRUPPE finden Sie alle Holzbearbeitungsmaschinen der Marken FELDER, FORMAT-4 und Hammer sowie eine hilfreiche Toolbox mit nützlichen Werkzeugen für perfekte Holzbearbeitung (z.B. Rechner für Schnittgeschwindigkeit, Falsche Gehrung, Restlänge Kantenmaterial, Gewicht Plattenm

Die Salzburger Sportwelt und ihre Wintersportkompetenz: Die Neuheiten und Veranstaltungstipps der Wintersaison 2017/18 - BILD ...
Die Salzburger Sportwelt mit den Ferienorten Flachau, Wagrain-Kleinarl, St. Johann-Alpendorf, Radstadt, Altenmarkt-Zauchensee, Eben und Filzmoos bildet das winterliche Herzstück von Ski amadé. Österreichs größtes Skivergnügen mit über 760 Pistenkilometern und 270 Liftanlagen war von Beginn an

Jürgen Drews (72) spricht in "Neue Post" über seine Krankheit: "Ich konnte zwischendurch gar nicht mehr atmen" (FOTO) ...
Erst war es nur eine Erkältung, dann griffen gefährliche Viren seine Bronchien an: Vor knapp einem Jahr hatte Schlagerstar Jürgen Drews (72) Angst um sein Leben. In Neue Post (EVT 15.11.) spricht der Sänger zum ersten Mal über die schweren Stunden. Für den "König von Mallorca&q


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z