Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen
„Halo- i bims 1 Anwalt“, „I bims“ und „vong“. Seit mehr als einem Jahr liest man diese Ausdrücke immer wieder, insbesondere bei Facebook. Es gibt inzwischen T-Shirts, Tassen und vieles mehr, auf denen „I bims“ steht. Die Begriffe resultieren aus der Facebook-Seite „Nachdenkliche Sprüche mit Bilder“. Diese wurde im September 2015 von Sebastian Zawrel gegründet. Die Internet- bzw.- Kunstsprache „VONG“ ist insbesondere durch Facebook überaus bekannt geworden.
Rechtsanwältin Kerstin Schwarz(firmenpresse) - Im Juni 2016 hat sich nun eine Werbeagentur aus dem nordrhein-westfälischen Lünen Markenrechte an den Zeichen „I BIMS“ und „VONG“ schützen lassen. Gegenstand der Markenanmeldung sind mit "I bims" und "vong" die beiden wichtigsten Elemente der so genannten "Vong"-Sprache. Die Sprache beinhaltet absichtlich überdurchschnittlich viele Grammatik- und Rechtschreibfehler und insbesondere auch die Konstruktion „vong….her“. Mit der konstruierten Sprache hat der im Wesentliche dafür Verantwortliche- einen eindeutigen Urheber gibt es wohl nicht- die Verbreitung sentimentaler Bilder in den sozialen Netzwerken auf die Schippe genommen.
Die Werbeagentur, welche sich die Marken hat schützen lassen, geht nun konsequent gegen vermeintlich unberechtigte Verwendungen der Marken vor. Allerdings bedeutet eine Markeneintragung nicht per se, dass das konkrete Zeichen von niemandem und in keiner Weise mehr genutzt werden darf.
Die Markeneintragungen „I bims“ und „vong“ sind eigentlich wertlos. Eingetragen wurden die Begriffe in das Register des DPMA nur, weil sie für die eingetragenen Begriffe nicht beschreibend sind –„I bims“ oder „vong“ sind bspw. weder für Koffer, noch für Tassen beschreibend.
Werden die nunmehr als Marke eingetragenen Begriffe benutzt, stellt sich schnell die Frage nach einer Markenrechtsverletzung. Die Benutzung der Begriffe durch Dritte ist allerdings nur dann markenrechtsverletzend, wenn diese als Herkunftshinweis der Produkte verstanden werden. Die angesprochenen Verbraucher müssten sich also eine Vorstellung über die Herkunft der Ware bilden. Dies wird bei den Begriffen „vong“ und „I bims“ meist ausscheiden, so dass eine Markenrechtsverletzung nicht gegeben sein wird.
Die eigentliche Wertlosigkeit der Marken bedeutet natürlich nicht, dass sich der ein oder andere Konkurrent nicht einschüchtern ließe und auf den Verkauf von Produkten mit „vong“ oder „I bims“ verzichtet. Die Agentur dachte sich wohl bei der Markeneintragung „Halo i bims, 1 Schelm, der Böses denkt.“. Mittlerweile geht die Agentur nämlich auch gegen die Verwendung durch Dritte vor.
Letztlich kann man sich nur fragen: „Was ist das für 1 1tragung vong Markenrecht her?“Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit Spezialisierung im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes (Intellectual Property, Geistiges Eigentum), des IT- und Wirtschaftsrechts, die über langjährige und internationale Erfahrung in diesen Rechtsbereichen verfügt.
In unserer IP-Abteilung liegen unsere Beratungsschwerpunkte im Bereich des Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Urheber-, Medienrecht) und des Wettbewerbsrechts. Hier schützen, verwalten und verteidigen wir Ihre Marken, Designs, Patente und Urheberrechte deutschland-, europa- und weltweit. Im vielfältigen Bereich des Wettbewerbsrechts beraten und begleiten unsere Anwälte u. a. Marketingmaßnahmen unserer Mandanten und verfolgen Rechtsverletzungen durch Konkurrenten.
In unserer IT-Abteilung beraten wir Sie im Bereich des IT-, Datenschutz-, Telekommunikations-, Domain-, Social Media- und E-Commerce-Rechts. In diesen Bereichen sind wir seit Jahren erfolgreicher und zuverlässiger Ansprechpartner für IT- und Softwareunternehmen sowie Behörden.
In unserer Wirtschaftsrechtsabteilung unterstützen wir Sie, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder sonstigen Beratern, in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, Zoll-, Steuer-, Arbeits-, nationalen und internationalen Vertrags-, Lizenz-, Vertriebs- sowie gewerblichen Mietrechts. Eine besondere Kompetenz unserer Kanzlei liegt im zollrechtlichen Bereich, wo bei Import- bzw. Exportgeschäften viele Probleme entstehen.
Unsere Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung hilft Mandanten bei der Optimierung des Forderungsmanagements und der zeitnahen Beitreibung ausstehender Forderungen.
Wir betreuen unsere Mandanten ortsunabhängig und im Stil einer Rechtsabteilung mit kurzen Reaktionszeiten und klaren Empfehlungen. Zudem verfügen wir über ein globales Netzwerk aus spezialisierten Kooperationskanzleien und Businesskontakten.
WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de
WAGNER Rechtsanwälte webvocat® Partnerschaft,
Großherzog-Friedrich-Straße 40, 66111 Saarbrücken,
Tel. 0681 / 95 82 82-0, Fax 0681 / 95 82 82-10,
Email: wagner(at)webvocat.de
Internet: www.webvocat.de, www.geistigeseigentum.de, www.markenschützen.de, www.designschützen.de, www.ideenschützen.de
Datum: 15.11.2017 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1551586
Anzahl Zeichen: 2704
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwältin Kerstin Schwarz
Stadt:
Saarbrücken
Telefon: 06819582820
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 860 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Markenrecht: „I BIMS“ und „VONG“ im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Nach der zu dieser Entscheidung gleichnamigen Pressemitteilung Nr. 48/17 sieht das Bundesarbeitsgericht eine unzulässige unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sprich im Arbeitsvertrag. Wird danac
Wettbewerbsrecht: OLG Hamburg zum Inverkehrbringen von Gesichtscremes in irreführender Verpackungsgröße ...
Das OLG hat somit die erste Instanz (LG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 2015, Az.: 312 O 51/14) nicht bestätigt. Die Richter der Vorinstanz sahen in den streitgegenständlichen Verpackungen gerade keine Irreführung der Verbraucher, da unter anderem kein Grund zur Annahme bestehe, dass die angesproc
Urheberrecht: Zur Rechtswidrigkeit selbstgefertigter Lichtbilder von Produktverpackungen ...
Sachverhalt: Im entschiedenen Fall streiten die Parteien um die unberechtigte Verwendung eines Lichtbildes. Der Kläger ist selbstständiger Fotograf und stellte 2003 Aufnahmen eines Funk-Farb-Kamera-Sets her. Der Beklagte inserierte im Februar und März 2011 auf der Internetplattform www.ebay
Weitere Mitteilungen von WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft
TÜV SÜD Lebensmittel Experten Meetings 2017 ...
Produktsicherheit ist besonders für die Lebensmittelindustrie ein wichtiges Thema. Da es immer wieder Neuerungen bei Standards und Zertifizierungen gibt, veranstaltet TÜV SÜD die TÜV SÜD Lebensmittel Experten Meetings 2017. Sie richten sich an alle Qualitätsbeauftragten und Mitarbeiter der Leb
"Wir werden den ultimativen Urknall verursachen" ...
Niedernhausen/ Wiesbaden, 14.11.2017. In der Promotion-Branche stellt sich ein neuer Player auf: FULFILLERS aus Niedernhausen bei Wiesbaden bietet seit September 2017 das gesamte Leistungsspektrum eines Handling Houses an. Ob Sammel-Promotion, Cash-Back-Aktion, Gewinnspiel, Instore-Promotion, Sampli
Modernes Marketing - Influencer in den Social Media ...
Influencer in den Social Media und am Markt selbst Wenn Sie viele Freunde und Anhänger in den sozialen Netzwerken haben und oft auf Facebook, Instagram, Snapchat [oder] Twitter sind, können Sie mit dem Partnerprogramm von Interestshare leicht mit dem Smartphone Geld verdienen. Je mehr Anhänger
Den besten Handwerker per Smartphone orten ...
Eine Idee aus Ostbayern erobert Deutschland: Entwickelt von Programmierern aus Straubing reduziert das ?Handwerker-Radar? heute bundesweit den Suchaufwand nach Fachbetrieben. Die App, die seit drei Jahren auf dem Markt ist, erfreut sich wachsender Beliebtheit bei Unternehmen und Verbrauchern. Vier




