Online Firmen können nicht im Inland klagen

Online Firmen können nicht im Inland klagen

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(LifePR) - Online-Unternehmen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht in jedem Fall im Land ihres Firmensitzes auf Schadenersatz klagen. Die EU-Richter hatten über einen Fall zu entscheiden, in dem eine estnische Internet-Unternehmen gegen negative Netz-Kommentare auf der Seite eines schwedischen Handelsverbands vorging. Estnische Gerichte hatten die Klagen abgewiesen, weil ein Schaden nicht in Estland, sondern eher in Schweden entstanden sei. Auch die Kommentare seien alle auf Schwedisch gewesen. Weil sich die klagende Firma damit nicht zufrieden geben wollte, landete der Fall schließlich vor dem höchsten EU-Gericht. Wenn ein Unternehmen vor allem in einem anderen Land als dem seines Firmensitzes tätig sei, muss man davon ausgehen, dass dort eine eventuelle Beeinträchtigung des geschäftlichen Ansehens am stärksten spürbar ist, so die ARAG Experten. Das gelte insbesondere, wenn unrichtige oder ehrverletzende Angaben und Kommentare auf einer gewerblichen Website stehen und in der Sprache des Mitgliedsstaates verfasst sind, in dem das Unternehmen hauptsächlich tätig ist (EuGH, Az.: C-194/16).



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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 16.11.2017 - 12:32 Uhr
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