Neue Westfälische (Bielefeld): Verfassungsgericht kippt kommunale Sperrklausel Anstrengende Demokra

Neue Westfälische (Bielefeld): Verfassungsgericht kippt kommunale Sperrklausel
Anstrengende Demokratie
Lothar Schmalen, Düsseldorf

ID: 1553996
(ots) - Zum zweiten Mal hat das NRW-Verfassungsgericht
eine Sperrklausel für Kommunalparlamente für verfassungswidrig
erklärt - 1999 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde und jetzt die
deutlich moderatere 2,5-Prozent-Sperrklausel, die sogar in der
NRW-Verfassung verankert wurde. Die neue Verfassungsklausel wird der
Landtag jetzt wieder streichen müssen. Dabei kann er überlegen, ob er
es wenigstens bei einer Sperrklausel für die 2020 erstmals
stattfindende Direktwahl einer Verbandsversammlung des
Regionalverbands Ruhr belässt. In diesem Fall wäre sie nämlich, weil
die Verbandsversammlung Ruhr nach Meinung des Verfassungsgerichts gar
keine richtige Volksvertretung ist (!), zulässig. Fakt ist, dass die
Stadt- und Gemeinderäte sowie die Kreistage seit der Abschaffung der
Fünf-Prozent-Hürde 1999 parteipolitisch immer weiter zersplittert
sind. Im Ruhrgebiet gibt es Städte mit bis zu 13 Fraktionen, Gruppen
und Einzelkämpfern im Rat. Aber auch in OWL gibt es eine solche
Zersplitterung. So sitzen im Mindener Stadtrat zehn Fraktionen,
Gruppen oder Einzelkämpfer. Immer mehr ehrenamtliche
Kommunalpolitiker klagen über stundenlange Sitzungen, über eine
schwierige Mehrheitsfindung und die Blockierung der Gremien durch
immer mehr und auch nicht besonders sinnreiche Anfragen. Es war denn
auch der Druck aus den Kommunalparlamenten, der die
Landtagsfraktionen im vergangenen Jahr handeln ließ. Mit der
2,5-Prozent-Sperrklausel wollten sie vor allem die vielen
ehrenamtlichen Kommunalpolitiker schützen, verprellten damit aber
auch gleichzeitig die zunehmende Zahl der Mandatsträger von den
kleinen bis kleinsten Gruppen und Parteien. Immerhin sorgten die
Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen dafür, dass die Einführung
der neuen Sperrklausel so früh beschlossen wurde, dass die zu
erwartende rechtliche Überprüfung lange vor der nächsten Kommunalwahl


2020 abgeschlossen ist. Wenigsten das ist ihnen gelungen. Ansonsten
sind sie mit dem Versuch, der Zersplitterung durch eine Sperrklausel
Herr zu werden, auf dem Bauch gelandet. Und zwar so deutlich, dass
sich so schnell keiner mehr im Landtag an eine Sperrklausel für
Kommunalwahlen heranwagen wird. Für die meisten Kommunalpolitiker,
die so etwas wie das Rückgrat der Demokratie in NRW darstellen, ist
das keine gute Nachricht. Die Kommunaldemokratie bleibt also
anstrengend und wird wohl auch noch anstrengender werden. Denn die
Zersplitterung der politischen Kräfte auf Kommunalebene geht weiter.



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Datum: 21.11.2017 - 21:05 Uhr
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