Rheinische Post: Kommentar /
Justiz muss aufpassen
= Von Reinhard Kowalewsky
ID: 1553998
Ex-Oberbürgermeisterin von Pforzheim und ihre Kämmerin wegen der
schiefgelaufenen Millionenspekulationen zu Lasten der Stadt
verurteilt wurden. Dies gilt insbesondere, weil die Geschäfte
offensichtlich zum Teil auch immer weiter betrieben wurden, um erste
Verluste auszugleichen oder zu vertuschen - nach diesem typischen
Zockermuster wurden auch schon früher die Metallgesellschaft und
viele andere Unternehmen in den Untergang getrieben. Eine Vorlage für
Strafverfahren in NRW liefert das Urteil in Baden-Württemberg aber
wohl nicht: Es war ja in NRW gerade die staatliche WestLB, die mit
Unterstützung kommunaler Verbände fragwürdige Zinsgeschäfte an die
Kommunen verkaufte. Wer darauf hereinfiel, war zwar dumm, aber kein
Straftäter. Hinzu kommt: Untreue verjährt nach fünf Jahren. Damit
steht praktisch fest, dass es wegen der kommunalen Spekulationen in
NRW keine Verfahren geben wird. Vielleicht ist das gut so: Denn es
ist riskant, Fehler in Großorganisationen zu oft mit dem Strafrecht
zu ahnden.
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Datum: 21.11.2017 - 21:01 Uhr
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