VW Skandal - Landgericht verurteilt VW zu Schadensersatz nachdem Update aufgespielt wurde
ID: 1555030
Das Landgericht Frankfurt am Main begründet sein Urteil damit, dass die Volkswagen AG bzw. der Vorstand einen Betrug gegenüber dem Kläger begangen hat und deshalb auf Schadensersatz aus Delikt gemäß § 823 BGB haftet. Die Volkswagen AG hat den Kläger darüber getäuscht, dass das Fahrzeug über gültige Bescheinigungen verfügt. Die Volkswagen AG hat den Kläger über die Gesetzmäßigkeit der ihr erteilten Bescheinigungen getäuscht. Bei dem Kläger wurde deshalb ein Irrtum erregt. Der Kläger durfte davon ausgehen, dass das Fahrzeug die EG-Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen hat, was jedoch nicht der Fall ist. Dem Kläger ist ein Vermögensnachteil entstanden. Mit dem Kaufvertragsschluss hat der Kläger ein mangelhaftes Fahrzeug erworben und somit ein für ihn wirtschaftlich nachteiliges Geschäft abgeschlossen. Aus prozessualen Gründen hat das Landgericht auch angenommen, dass der Vorstand Kenntnis und Vorsatz bezüglich des Betrugs hatte. Dies deshalb, weil die Volkswagen AG die bisherigen Ermittlungsergebnisse unter Verschluss hält. Damit verstößt sie gegen ihre sekundäre Darlegungslast. Die Volkswagen AG wäre in dem Verfahren verpflichtet gewesen, die Ermittlungsergebnisse offen zu legen.
Das Besondere an dem Urteil ist, dass es für den Schadensersatzanspruch gleichgültig ist, ob das Softwareupdate bereits aufgespielt wurde oder nicht. Maßgeblich ist alleine der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Kläger betrogen. Dieser Betrug lässt sich nicht nachträglich durch ein Update beseitigen. Damit haftet die Volkswagen AG auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht festgestellt. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist nunmehr der Kaufvertrag rückabzuwickeln und der Kläger muss sein Geld zurück erhalten, ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Es ist ein weiteres bahnbrechendes Urteil. Aufgrund dieses Urteils können nunmehr alle Geschädigten bundesweit, egal ob sie das Update bereits aufgespielt haben oder nicht, ihre Fahrzeuge an VW gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Es spielt auch keine Rolle, ob durch das Softwareupdate nachteilige Folgen entstehen oder nicht. Alleine aufgrund des Betruges ist eine Rückgabe des Fahrzeugs oder anderweitiger Schadensersatz möglich. Die Erfolgschancen der Geschädigten sind damit weiter gestiegen. Immer mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Es gilt jedoch leider: Nur wer klagt bekommt etwas. Alle anderen werden leer ausgehen." Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 4.700 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.11.2017 - 18:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1555030
Anzahl Zeichen: 4330
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Lahr
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Diese Pressemitteilung wurde bisher 466 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"VW Skandal - Landgericht verurteilt VW zu Schadensersatz nachdem Update aufgespielt wurde"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dr. Stoll&Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Reise- und Wohnmobilbranche wird in den Strudel des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hineingezogen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato. Die Multijet-Motoren im Ducato manipulieren nach Ansicht des Kraftfahrt
Dr. Stoll&Sauer rät Daimler-Kunden mit Rechtsschutz zur Individualklage / Musterklage auf Versicherungslose zugeschnitten ...
Mit der Musterfeststellungsklage (MFK) gegen die Daimler AG ist ein neues Kapitel im Diesel-Abgasskandal aufgeschlagen worden. Die MFK ist vor allem auf Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung zu geschnitten. Das Kostenrisiko des Verfahrens trägt der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (v
Am BGH bahnt sich für Daimler im Diesel-Abgasskandal nächste Niederlage an / OLG muss weitere Manipulation prüfen ...
Was auf den ersten Blick wie eine Niederlage der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG aussieht, könnte sich beim näheren Hinsehen als neuer Nackenschlag für den Autobauer erweisen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Juni 2021 in einem Daimler-Verfahren verhandelt und zum Ausdruc
Weitere Mitteilungen von Dr. Stoll&Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Gekündigt worden? Ein Roboter-Anwalt hilft und berät ...
Sind Sie gekündigt worden und wollen sich wehren aber scheuen die hohen Kosten eines Anwalts? Dann könnte ein Roboter-Anwalt genau das Richtige für Sie sein. Der erste deutsche Roboter-Anwalt einer Passauer Rechtsanwaltskanzlei berät Gekündigte kostenlos und berechnet eine mögliche Abfindung.
Baumschnitt – Erhöhte Unfallgefahr durch Leitern! ...
22.11.2017. Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesit
Weihnachtsgeld - Rückzahlungen sind die Ausnahme ...
Das Weihnachtsgeld noch mitgenommen und dann dem Chef die Kündigung auf den Schreibtisch gelegt? Vielleicht nicht die feine Art ? wer aber aus dem Betrieb ausscheidet, muss gezahltes Weihnachtsgeld nur dann zurückzahlen, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde. Und auch wenn solche R
Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung ...
Wer vor dem Jahresende aus dem Betrieb ausscheidet, geht laut ARAG Experten beim Weihnachtsgeld unter Umständen leer aus. Das wollte ein Angestellter in einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall nicht hinnehmen und klagte einen anteiligen Anspruch aufs Weihnachtsgeld




