Transparenz bei den betrieblichen Wärmekosten

Transparenz bei den betrieblichen Wärmekosten

ID: 1555762

Brennstofflieferungen mit Händler-Check



Foto: Fotolia / JiSign (No. 5935)Foto: Fotolia / JiSign (No. 5935)

(firmenpresse) - sup.- In Gewerbebetrieben ist der erste Schritt zu einem erfolgreichen Energiemanagement die genaue Kenntnis aller Daten zu Wärmebedarf und Brennstoffkosten. Auch dort, wo bisher noch kein zertifiziertes Energieaudit durchgeführt wurde, sollten die Verbräuche und Kosten möglichst regelmäßig erfasst und ausgewertet werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Ausgaben für Raum- oder Prozesswärme lediglich ein nicht weiter hinterfragter Einzelposten in der Jahresbilanz bleiben. Angesichts der heute bestehenden Optionen zur Effizienzverbesserung wäre dies allerdings ein Management-Versäumnis, aus dem ein erheblicher Wettbewerbsnachteil erwachsen kann. Ob verbrauchsarme Gebäudetechnik, verbesserte Dämmung oder die maßgeschneiderte Einbeziehung erneuerbarer Energieträger in die Wärmekonzepte: Diese Maßnahmen können nur dann wirklich zielführend sein, wenn gesichertes Wissen über die aktuelle Kostenstruktur die Schwachstellen und die Optimierungspotenziale aufdeckt.



Auch dort, wo es keine jährliche Abrechnung der Energieversorgung gibt, sondern z. B. Heizöl unmittelbar bei jeder Lieferung zu zahlen ist, kann die vermeintlich bessere Kostentransparenz trügerisch sein. Der Grund: Ob das in den Tank gefüllte Volumen tatsächlich der abgerechneten Liefermenge entspricht, ist letztlich vom Abnehmer nicht überprüfbar. Fehlerhafte Liefertechnik am Tankwagen oder ungenaue Zähleranlagen können das Ergebnis unbemerkt verzerren, so dass bei entsprechenden Abnahmemengen das Datenmaterial für mögliche Energiesparmaßnahmen auf einer falschen Basis beruht. Wenn Gewerbebetriebe von einem Brennstoffhändler per Lieferfahrzeug versorgt werden, sollten sie deshalb die Messgenauigkeit bei der Tankbefüllung durch ein anerkanntes Qualitätsprädikat absichern. Brennstoff-Lieferanten, denen das RAL-Gütezeichen Energiehandel verliehen wurde, unterliegen einer Überwachung, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht: Sie werden wiederholt und unangemeldet von neutralen Sachverständigen besucht, die neben den Fahrzeugen sowie der Befüll- und Messtechnik auch die Kompetenz des Lieferpersonals und die Produktgüte der Brennstoffe kontrollieren (www.guetezeichen-energiehandel.de). Für den Kunden bedeutet dieser Händler-Check: optimale Kostenkontrolle sowie belastbare Daten zum individuellen Energieverbrauch.

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Datum: 27.11.2017 - 12:30 Uhr
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