Womit 2018 zu rechnen ist: Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigstenÄnderungen im Überblick
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sowie Trennungskinder: unterm Strich bringt das Jahr 2018 für fast
alle mehr Geld. Und auch der Finanzminister will Steuerzahler
schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt.
Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht. Ein Plus
von zwei Euro winkt beim Kindergeld. Ferner soll das neue
Tarifpartnermodell ab dem Jahreswechsel mehr Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge motivieren. Wer ein
neues Auto kaufen will, sollte das vor dem 1. September tun: Denn
durch die neue Norm zur Abgasmessung fällt die Kfz-Steuer danach
möglicherweise höher aus. Womit Verbraucher im Jahr 2018 sonst noch
rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:
www.verbraucherzentrale.nrw/2018
Zu den Änderungen 2018 zählen weiter: das Aus für Tarifverträge
unter Mindestlohn, höhere Zurechnungszeiten für künftige Bezieher
einer Erwerbsminderungsrente und der Mutterschutz für Schülerinnen,
Studentinnen und Praktikantinnen. Aber auch Menschen mit
Behinderungen haben mit dem "Budget für Arbeit" ab dem Jahreswechsel
bessere Chancen auf Teilhabe.
Für Urlauber bringt der 1. Juli 2018 einen Koffer voller
Änderungen. Erfreulich, dass im neuen Pauschalreiserecht mehr
Verbraucherschutz beim Buchen von Reiseleistungen in Online-Portalen
und Reisebüros aufgegeben wurde. Andererseits hat es auch
Verschlechterungen im Gepäck: Erst wenn der Veranstalter den
Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann
der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.
Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent.
Bei Online-Abodiensten fällt der digitale Schlagbaum:
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik lassen
sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne
EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben.
Da mögen Mallorca-Urlauber vielleicht verschmerzen, dass sich auf der
Insel die Touristensteuer ab der Hauptsaison verdoppelt.
Neuerungen ebenfalls im Finanzsektor: etwa Echtzeitüberweisungen
in der Eurozone und das Aus für Aufschläge beim Bezahlen mit
Kreditkarte. Klartext ist künftig angesagt, wenn Banken Kredite
mitsamt Restschuldversicherungen andienen. Und bei
Kapital-Lebensversicherungen werden umfassende Informationen
festgeschrieben, damit Versicherungsnehmer deren Wert realistisch
einschätzen können.
Auch beim Fiskus läuft es 2018 anders: Investmentfonds werden ab
Januar 2018 direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belegt, um
Inhaber von in- und ausländischen Fonds steuerlich gleichzustellen.
Wer Blaumann oder PC als Arbeitsmittel kauft, kann künftig 800 statt
bislang 410 Euro als geringwertige Güter bei der Steuer geltend
machen.
Der neue Verbraucherbauvertrag legt für angehende Bauherren ab
Januar ein solides rechtliches Fundament: detaillierte
Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein
Widerrufsrecht sind dabei tragende Wände für mehr Verbraucherschutz.
Lüftungsanlagen müssen ab 1. Januar 2018 sparsamer und leiser
werden. Und auch energiefressende elektrische Heizlüfter und
-strahler trifft der Bannstrahl: Sie dürfen nur noch in den Handel,
wenn sie Mindestanforderungen an Effizienz und Stickstoffausstoß
erfüllen.
Was sich sonst noch ändert, ist nachzulesen unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/2018-presse
Pressekontakt:
Dr. Mechthild Winkelmann
mechthild.winkelmann@verbraucherzentrale.nrw
0211/3809113
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Datum: 27.11.2017 - 14:20 Uhr
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