Verkehrssicherheit: Bitte mit Abstand

Verkehrssicherheit: Bitte mit Abstand

ID: 1557188
(PresseBox) - Auf deutschen Straßen herrscht ein heikles Miteinander: Radler werden oft viel zu eng von Autofahrern überholt. Dies führt immer wieder zu brenzligen Situationen und schweren Unfällen. Aber: Wie viel Abstand muss eigentlich sein? Dies erklärt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der neuen Ausgabe ihrer Versichertenzeitung "impuls".

Dabei wirft sie zunächst einen Blick ins Gesetzbuch: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden muss. Wie groß dieses "ausreichend" im Detail auszusehen hat - darüber schweigt die StVO sich aus.

Nicht jedoch die Gerichte, die immer wieder ähnlich urteilten: Autofahrer sollen beim Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand halten, ab einer Geschwindigkeit von 90 km/h sogar zwei Meter (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92). In besonderen Situationen, wie an Steigungen, wo Radfahrer eher ins Schlingern geraten, oder bei Radlern mit Kind "an Bord", sind zwei Meter Abstand erforderlich (OLG Frankfurt/Main, Az. 2 Ss 478/80 und OLG Karlsruhe, 10 U 102/88).

Zudem dürfe nicht immer von Idealbedingungen ausgegangen werden, gerade jetzt im Herbst, warnt die BG ETEM. Dunkelheit, nasse Straßen oder rutschiges Laub ließen 1,5 bis zwei Meter Abstand mehr als sinnvoll erscheinen. Gleichsam erinnert die Berufsgenossenschaft daran, dass ein Kfz einem Radfahrer hinterherfahren muss, wenn dieser mittig auf der Fahrspur unterwegs ist und ein Überholen ohne Mindestabstand nicht möglich ist - etwa wegen Gegenverkehrs oder einer durchgezogenen Mittellinie. Andersherum sind Radler ihrerseits dazu verpflichtet, ein Überholen an "geeigneter Stelle" wie beispielsweise Bushaltestellen oder Seitenstreifen zu ermöglichen (StVO §5 Absatz 6).

"impuls" downloaden

Den vollständigen Artikel sowie viele weitere Tipps und Informationen enthält die aktuelle "impuls"-Ausgabe.



Die Ausgaben von "impuls" können über die Website www.bgetem.de als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Zeitung informiert sechsmal im Jahr alle Versicherten über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

 

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEMdie Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



drucken  als PDF  an Freund senden  Schatzsuche in der faszinierenden Welt der Hochtechnologien Von Deichschutz bis zu Zivilisationskrankheiten: Symposium in Osnabrück mit Doktorandinnen und Doktoranden dreier Hochschulen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 30.11.2017 - 08:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1557188
Anzahl Zeichen: 2874

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verkehrssicherheit: Bitte mit Abstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sicherheit und Gesundheit im Fokus ...

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Der Bericht bietet einen Überblick über Entwicklungen in den Bereichen Prävention, Rehabilitation und Entschäd ...

Neues BG ETEM-Tool: Läuft bei uns, oder- ...

Gemeinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen: Mit einem neuen Tool der BG ETEM finden Kleinstunternehmen in etwa einer Stunde heraus, wie sie ihren Arbeitsalltag stressfreier gestalten können. Anleitung und Beispiele erleichtern den Einstieg in das Them ...

Alle Meldungen von Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z